Umzugskosten, Erstattung des Arbeitgebers

  • Liebe Experten,


    wir sind dieses Jahres Aufgrund Arbeitgeberwechsels umgezogen.
    Der neue Arbeitgeber hat einen Teil der Umzugskosten erstattet.
    Einen Teil der Erstattung gab es steuerfrei, der andere Teil wurde
    von mir versteuert.
    Wie muß ich dieses "Splitting" der Umzugskosten berücksichtigen,
    muß ich bei dem steuerpflichtigen Betrag den Brutto- oder den
    Nettobetrag als Erstattung angeben?


    Danke für Kommentare!


    Gruß!


    Klaus

  • Der Arbeitgeber konnte nur die Umzugskosten steuerfrei erstatten die ansonsten Werbungskosten wären. Insofern scheidet wohl ein Ansatz von Werbungskosten aus. Wäre zu prüfen ob der Arbeitgeber wirklich alle möglichen Umzugskosten / Werbungskosten getragen hat, oder nur die wirklich angefallenen (Pauschale für Sonstige Auslagen etc.)