Liebe Experten,
wir sind dieses Jahres Aufgrund Arbeitgeberwechsels umgezogen.
Der neue Arbeitgeber hat einen Teil der Umzugskosten erstattet.
Einen Teil der Erstattung gab es steuerfrei, der andere Teil wurde
von mir versteuert.
Wie muß ich dieses "Splitting" der Umzugskosten berücksichtigen,
muß ich bei dem steuerpflichtigen Betrag den Brutto- oder den
Nettobetrag als Erstattung angeben?
Danke für Kommentare!
Gruß!
Klaus