Im Buch zum WISO Sparbuch 2002 heißt es: "Regelmäßig haben die Beteiligten einen Empfangsbevollmächtigten bestellt."
Mit dieser Formulierung kome ich nicht ganz klar. Haben sie das? Und warum regelmäßig? Heißt das jetzt, daß ein Empfangsbevollmächtigter angegeben werden muß, oder _kann_ er angegeben werden?
Was sind die Konsequenzen beider Varianten?
Danke, Karsten