Empfangsbevollmächtigter?!?

  • Im Buch zum WISO Sparbuch 2002 heißt es: "Regelmäßig haben die Beteiligten einen Empfangsbevollmächtigten bestellt."


    Mit dieser Formulierung kome ich nicht ganz klar. Haben sie das? Und warum regelmäßig? Heißt das jetzt, daß ein Empfangsbevollmächtigter angegeben werden muß, oder _kann_ er angegeben werden?


    Was sind die Konsequenzen beider Varianten?


    Danke, Karsten

  • Ein bißchen umständlich erläutert. Es sollte besser heißen: Die Beteiligten einigen sich in der Regel untereinander auf einen Empfangsbevollmächtigten. Der Empfangsbevollmächtigte muß angegeben werden. Der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid. Damit das Finanzamt nicht jedem Beteiligten einen Bescheid zuschicken muß, der Bescheid wird ja für alle Beteiligten gemeinsam erlassen, verlangt es nach dem Empfangsbevollmächtigten. Ansonsten würde jeder einzelne einen Bescheid bekommen und wenn jetzt einer gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegt ist der Grundlagenbescheid für die anderen bis zur Entscheidung über den Einspruch auch schwebend. Ferner ist es auch für die Fristeinhaltung notwendig. Der Empfangsbevollmächtigte kann als einzelner die Frist viel besser einhalten.