Abschlag und Erstattung - wie die Ust buchen?

  • Wir zahlen hier für Strom & Wasser einen monatlichen Abschlag. Einmal im Jahr kommt dann die Abrechnung von den Stadtwerken und es wird erstattet/nachgezahlt.


    Wir bekamen etwas erstattet, damit also auch einen Anteil der Ust. die wir ja mit dem Abschlag ausgegeben hatten. Mein Anruf beim Finanzamt brachte leider keine wirklich eindeutige Auskunft, daher hier meine Frage nochmal:


    Wie sollte man eine solche Erstattung - besonders im Hinlick auf die Ust. - buchen (als Einnahme, die Ust. berichtigen, ...)?


    Danke,
    Karsten