Guten Tag,
ich besitzte ein EFH mit Einliegerwohnung, die derzeit noch vermietet ist.
Das Haus wurde 1993 bezogen, daher ist die Abschreibung nch §10e bereits ausgelaufen.
Kann ich Kosten wie Zinsen für die Einliegerwohnung weiterhin absetzen, wenn ich
diese unentgeltich meinem 16-jährigen Sohn überlasse ?
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Hallo Rudolf
bei unentgeltlicher Überlassung an den Sohn sind die Zinsen u.a. Kosten nicht abzugsfähig. Denn es liegt keine Einnahmeerzielungsabsicht vor.
Anzudenken wäre eine verbilligte Vermietung an einen nahen Angehörigen. Wenn hierbei die Miete zu mindestens 50
es örtlichen Mietpreisspiegels beträgt, so sind die Kosten zu 100
bzugsfähig. Beträgt die Miete 49
es örtlichen Mietpreises sind die Kosten auch nur zu 49
bzugsfähig.Ciao