Abschreibung bei der Einliegerwohnung bei unentgelticher Überlassung

  • Guten Tag,
    ich besitzte ein EFH mit Einliegerwohnung, die derzeit noch vermietet ist.
    Das Haus wurde 1993 bezogen, daher ist die Abschreibung nch §10e bereits ausgelaufen.
    Kann ich Kosten wie Zinsen für die Einliegerwohnung weiterhin absetzen, wenn ich
    diese unentgeltich meinem 16-jährigen Sohn überlasse ?

  • Hallo Rudolf


    bei unentgeltlicher Überlassung an den Sohn sind die Zinsen u.a. Kosten nicht abzugsfähig. Denn es liegt keine Einnahmeerzielungsabsicht vor.


    Anzudenken wäre eine verbilligte Vermietung an einen nahen Angehörigen. Wenn hierbei die Miete zu mindestens 50
    es örtlichen Mietpreisspiegels beträgt, so sind die Kosten zu 100
    bzugsfähig. Beträgt die Miete 49
    es örtlichen Mietpreises sind die Kosten auch nur zu 49
    bzugsfähig.


    Ciao