Fahrt- und Einsatzwechseltätigkeit bei dauerhaftem Kundeneinsatz

  • Guten Tag,
    vielleicht kann mir jemand einen HInweis zu og. Thema geben:
    Ich bin jetzt seit 3,5 Jahren als Berater bei einem Kunden vor Ort tätig. Vor Ort hat die Firma ein Appartement angemietet. Diesen Tatbestand habe ich 2 Jahre als doppelte Haushaltführung angesetzt. Jetzt ist die Frist dafür abgelaufen. Welche Möglichkeiten bestehen jetzt ? Kann ich Fahrt- und EInsatzwechseltätigkeit geltend machen.
    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
    Stephan Schwalm

  • Vor dem Bundesverfassunggericht sind 3 Verfahren bezüglich der 2-Jahres Grenze bei der doppelten Haushaltsführung anhängig. In Erklärung also ruhig erklären, Einspruch einlegen und zu dessen Entscheidung ruhen lassen.
    Für eine Einsatzwechseltätigkeit sehe ich keine Möglichkeiten. Aber bezüglich der Entfernungspauschale zwei Wohnungen als Ausgangspunkt erklären (eigene und angemietete)