Steuernachzahlung der EX-Frau abestzbar?

  • Hallo!
    Ich habe folg. Frage: meine Ex-Frau hat durch mich im vergangenen Jahr Unterhalt bezogen. Sie selbst hat eine halbtags-Anstellung gehabt, so dass sie mit meinem Unterhalt über die Jahres-Steuerfreigrenze hinausgekommen ist. Ich musste demzufolge die Steuernachzahlung für sie an das FA zahlen. Jetzt frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt diesen Betrag abzusetzen? Wenn ja, wo pflege ich das in die WISO Software ein? Gibt es hierzu entspr. Bezüge/Rechtsurteile/Regularien? ?(


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Warum soll es für den Regelfall irgendwelche Urteile etc. geben. Alle Unterhaltsaufwendungen hast Du nachzuweisen (ggf. Aufstellung) und ggf. auf der entsprechenden Anlage zur Einkommensteuererklärung von dem unterhaltsberechtigten Ex-Partner bescheinigen zu lassen. Unterhalt ist Unterhalt, alles weitere ist Einkommensverwendung.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort - bin begeistert wie schnell das hier geht!
    Der Unterhalt ist ja kein Problem - den führe ich entspr. auf und kann ihn absetzen.


    Die Frage ist ja vielmehr nach der von mir gezahlten Steuernachzahlung für meine EX-Frau.
    Ich habe diesen Betrag direkt an das Finanzamt überwiesen. Ich musste diese Steuernachzahlung für sie zahlen, da sie durch meine Unterhaltszahlung erst in die Steuerpflicht, also über den Freibetrag hinauskam...

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe diesen Betrag direkt an das Finanzamt überwiesen. Ich musste diese Steuernachzahlung für sie zahlen, da sie durch meine Unterhaltszahlung erst in die Steuerpflicht, also über den Freibetrag hinauskam...

    Habe ich doch geschrieben. Zählt als ganz normaler Unterhalt. Im Zweifel musst Du allerdings nachweisen (Kopie Steuerbescheid Ehefrau), ob und ggf. in welchem Umfang die Nachzahlung durch das Realsplitting bedingt ist. Sie kann ja auch auf anderen Gründen beruhen.