Etikettendrucker

  • Hallo


    Ich bin neu hier und habe leider keine Ahnung von Steuersachen..


    Ich habe mir heute ein Etikettendrucker gekauft für 48,95€ inkl. 19% Mwst.
    Wie muss ich ihn zuordnen? Ich benutze die Variante 2.


    Mfg


    benitooo

  • Du kannst nicht erwarten, dass Dir die Foren-Benutzer die Buchhaltung machen. Hierfür gibt es z.B. selbstständige Buchhalter die dies für ein geringes Entgeld gerne übernehmen.


    In der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung gibt es ein Kapitel Abschreibung mit dem Du dich beschäftigen solltest. Auch die Erweiterte Foren-Suche kann Dir weiterhelfen. Zum Thema Drucker wurde bereits sehr viel geschrieben.


    Auch dieser Thread könnte Dir zukünftig, allerdings weniger beim Thema Drucker, bei bei der Buchhaltung mit der Buchungs-Variante 2 helfen.

  • Nein das erwarte ich auch nicht aber ich brauch ja erstmal ein anfang danmit ich ertmal weis wie ich es machen muss der rest kommt von alleine. Hab die suchfunktion benutzt nur habe ich nix gefunden was auf meinen fall zutrifft und mir weiterhilft.

  • ich brauch ja erstmal ein anfang danmit ich ertmal weis wie ich es machen muss der rest kommt von alleine.

    Der Anfang wurde Dir bereits aufgezeigt:

    In der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung gibt es ein Kapitel Abschreibung mit dem Du dich beschäftigen solltest.


    Ist der Etikettendrucker selbstständig nutzbar, so kann er als Betriebsausgabe sofort abgeschrieben werden (Stichwort: GWG bis 150,00 EUR bzw. GWG bis 410 EUR je nach gewählter Variante). Ist er nicht selbständig nutzbar, so muß er aktiviert und abgeschrieben werden. Wie das geht, wird in dem vorgenannten Kapitel beschrieben. Sofern es bereits ein Anlagengut PC gibt, kann der Etikettendrucker diesem zugeschrieben werden. In diesem Fall solltest Du dich mit dem Kapitel Zu- und Abgänge im Anlagenverzeichnis beschäftigen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo


    Nein er ist nicht selbständig nutzbar. Ich betreibe ihn mit meinem Privat PC habe keine Anlagengut PC.
    Ich hab ihn nun alleine unter Anlagegut stehen als


    Art des Anlageguts: 470 Computeranlagen
    Kategorie der Abschreibung: 4830 Abschreibung auf Sachanlagen ( ohne AfA und Kfz und Gebäude)


    Ist das so richtig?