Restbuchwert einer Computeranlage bei Ausscheiden aus dem Berufsleben (Rente)

  • Hallo Steuerfachleute,
    ich trete in diesem Jahr in den Ruhestand (Altersrente). Kann ich den nicht unerheblichen Restbuchwert meiner bisher vom Finanzamt anerkannten Computeranlage als Sonder-AfA absetzen? Herzlichen Dank im voraus für die Beantwortung.

  • Hallo Joachim


    Der Computer war ja nur Abschreibungsfähig solange er die Definition des Werbungskostenbegriffes erfüllte. Da die Einnahmen nicht mehr vorliegen wird der Computer also auch nicht mehr beruflich genutzt und der Buchwert geht ja auch in dein Privatvermögen über. Villeicht kannst du den ja verkaufen, wenn du keine Verwendung dafür hast. Solltest du den unter dem Buchwert verkaufen wäre die Differenz ein Verlust den du bei den Werbungskosten absetzen könntest.


    Ciao

  • Du kannst natürlich auch sagen, dass noch in dem Monaten vor Renteneintritt der Computer kaputt gegangen ist und daher auf den Restbuchwert eine Teilwertabschreibung vornehmen