Ausstattungsvertrag - jetzt Wohnungseigentümer

  • Seit September 2001 wurde mir per Ausstattungsvertrag 1/6 einer Immobilie übergeben. Der Besitz befindet sich in Familien-Hand. Auf der Immobilie befinden sich noch Schulden. Daher bezahlen auch alle Teile der "Familie" Miete auf dieses Haus (um die Schulden zu tilgen).
    Das Sechstel des Hauses entspricht in etwa der Wohnung in der ich lebe.
    Aufgrund des Ausstattungsvertrages sind Kosten des Notars angefallen. Wie gehe ich nun richtig vor, um bei der Steuererklärung für das Jahr 2001 nichts falsch zu machen?
    Das Haus mit all seinen Schulden wird über eine Hausgemeinschaft verwaltet und über einen Steuerberater abgerechnet.
    Was muss ich nun als Mit-Eigentümer bei der Steuer beachten.
    Wie

  • Hallo Dorothea


    Die Hausgemeinschaft stellt eine Bürgerliche Gesellschaft, oft BGB- oder GbR-Gesellschaft genannt dar. Diese Gemeinschaft hat eine eigene Steuernummer. Der Steuerberater fertigt für diese GbR eine gesonderte und einheitliche Festellungserklärung an. Aus diesem gehen die Anteile hervor.


    Die von dir selber getragenen Kosten für Notar usw. sind bei dir Sonderwerbungskosten. Normalerweise beachtet der Steuerberater oder die Hausverwaltung dies automatisch.


    Das Ergebnis aus dem Feststellungsbescheid, den auf dich entfallenden Anteil solltest du in deiner Steuererklärung als Anteile aus Beteiligungen bei der entsprechenden Einkunftsart, hier Vermietung und Verpachtung, eintragen. Falls deine Sonderwerbungskosten nicht beachtet worden sind, mußt du hier den Betrag aus dem Feststellungsbescheid um diesen kürzen. Den Beleg hierfür solltest du deiner Steuererklärung beifügen.


    Gruß