Steuerfreie Verpflegungszuschüsse lt. Lohnsteuerkarte (Nr.20)

  • Hallo Zusammen,




    hoffe bin in diesem Forum richtig. Habe folgendes Problem, in meiner Lohnsteuerkarte sind unter 20 Steuerfreie Verpflegungzuschüsse bei Auswärtiger Tätigkeit von ca. 1.220 € eingetragen. Es handelt sich um Verpflegungpauschalen aus Diversen Dienstreisen (4 oder 5 Dienstreisen, Dauer jeweils ca 4-8 Tage)


    Diesen Betrag habe ich entsprechend in Wiso 2010 übernommen. Sobald hier etwas eingetragen wird verlangt das Programm einen Eintrag in der Kategorie Löhne und Gehälter, werden hier keine Angben gemacht so wird der Betrag automatisch dem zu versteuereden Einkommen zugerechnet.


    Hier haben ich ein Verständnis Problem, diese Zahlung wurde doch bereits vom Arbeitheber als "steuerfrei" deklariert ! Oder reicht hier ein Eintrag "Diverse Dienstreisen Verpflegungpauschale" ?


    Habe in einem Anderen Forum gelesen man könnte den Betrag unter Lohnsteuerkarte erfassen einfach weglassen, da die Eintragung auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in erster Linie als Kontrolle für das Finanzamt dient um zu verhindern, dass der AN den Verpflegungmehraufwand auch dann noch als Werbungskosten angibt, wenn er ihn bereits vom AG steuerfrei ersetzt bekommen hat.


    Also kann ich den Eintrag in Wiso weglassen, oder muss Tatsächlich Lückenlos Nachgewiesen werden, oder reicht eine Einfacher Hinweis Diverse Dienstreisen ?




    Danke im Voraus




    Gruß




    Björn


    Hallo,


    diesen Eintrag in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung einfach wegzulassen nützt gar nichts, weil dem FA exakt die gleichen Daten vorliegen.
    Wenn Du nun den Betrag der Zeile 20 ins Programm (unter Lohnsteuerbescheinigungen) eingibst, so erscheint automatisch folgender Programmhinweis:


    "Es wurde angegeben, dass Herr/Frau... vom AG steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."


    Also, die entsprechenden Ausgaben gegenrechnen, um eine zusätzliche Versteuerung dieser Aufwendungen zu vermeiden.


    Also, die entsprechenden Ausgaben gegenrechnen, um eine zusätzliche Versteuerung dieser Aufwendungen zu vermeiden.


    ...nicht nur gegenrechnen, sondern Nachweis mit allen Belegen.


    oder muss Tatsächlich Lückenlos Nachgewiesen werden,.......Ja


    MfG Günter


    Hier haben ich ein Verständnis Problem, diese Zahlung wurde doch bereits vom Arbeitheber als "steuerfrei" deklariert ! Oder reicht hier ein Eintrag "Diverse Dienstreisen Verpflegungpauschale" ?


    Der Arbeitgeber hat die Zahlung nicht "steuerfrei" deklariert. "steuerfrei" an dieser Stelle bedeutet, dass anders als bei anderen Erstattungen keine Steuern gezahlt wurden. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber die Steuern. Bei Auslandsreisen werden aber z.B. keine Steuern gezahlt. "steuerfrei" heißt also, dass Du Geld bekommen hast, was noch nicht versteuert wurde. Wenn Du die damit verbundenen Ausgaben nicht nachweisen kannst, dann wird diese "steuerfreie" Erstattung zu Deinem Einkommen gerechnet...


    Hallo zusammen,



    danke für die Informationen, nun ist aber leider so das ich nicht alle Belege habe :(


    Was mir nicht ganz klar ist wozu dann überhaupt eine Pauschale existiert, wenn doch am Ende Einzelbelge notwendig sind ?



    Gruß




    Björn


    nun ist aber leider so das ich nicht alle Belege habe


    ...dann wirst du nachzahlen müssen.


    Wenn der Arbeitgeber diese Beträge in der Lohnbescheinigung einträgt, so gilt das als steuerfrei ausgezahlter Vorschuss.
    Den Nachweis musst du als Steuerpflichtiger erbringen.
    MfG Günter


    Anderen Forum gelesen man könnte den Betrag unter Lohnsteuerkarte erfassen einfach weglassen, da die Eintragung auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in erster Linie als Kontrolle für das Finanzamt dient um zu verhindern, dass der AN den Verpflegungmehraufwand auch dann noch als Werbungskosten angibt, wenn er ihn bereits vom AG steuerfrei ersetzt bekommen hat.

    Es heißt ja nicht, dass die Zuschüsse des AG zu Recht bzw. in der richtigen Höhe gewährt worden sind.

    danke für die Informationen, nun ist aber leider so das ich nicht alle Belege habe

    Du hast die Werbungskosten nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Es müssen ja Unterlagen existieren, sonst hätte der AG ja nichts steuerfrei erstatten dürfen. Also evtl. Bescheinigung des AG ausstellen lassen über Höhe und Berechnungsgrundlagen der jeweiligen Einzelbeträge.


    Hallo,


    hier noch eine weiter Frage,


    hin und wieder werde ich von meinem Arbeitgeber auf Baustelle geschickt, z.B. Montag auf Baustelle fahren, Dienstag + Mittwoch + Donnerstag wird dort gearbeitet, und Freitag Mittag gehts dann wieder heim.
    Dafür ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Auslöse von Montag und Freitag jeweils 12€ und von Dienstag bis Donnerstag jeweils 24€.


    Muss ich diese Daten dann nochmals mit angeben, oder langt es, wenn ich von bei NR. 20 der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt habe?


    Ich merke, wenn ich diese Daten mit angebe, dann steigt mein Auszahlungsbetrag, bzw. sinkt mein Rückzahlungsbetrag.


    Mfg


    m.kanbach