EILT! Erbe

  • Wir haben 1997 ein Haus geerbt, daß stets vermietet war und im Jahr 2000 verkauft worden ist.


    Frage zur Steuererklärung 2000:


    Muß ich den Erlös aus dem Hausverkauf versteuern?


    Stichwort private Veräußerungsgeschäfte oder ist dies


    nicht erforderlich?

  • Hallo Dirk


    Welche Bemessungsgrundlage willst du als Anschaffungskosten zugrunde legen? OK, es kann der zu dem Zeitpunkt übliche Marktwert zugrunde gelegt werden. Der verbleibende Erlös nach Abzug der Verkaufskosten wäre der Gewinn. Aber die interessante Frage ist doch: Bist du noch innerhalb der Spekulatiusfrist? Wenn ja, 2 Jahre oder 10 Jahre?
    Beim BFH läuft ein Verfahren über diese Frage. Denn als ihr dieses Haus geerbt hattet, betrug die Spekulationsfrist noch 2 Jahre aber ab 1998 wurde sie heraufgesetzt auf 10 Jahre.


    Wie lange besaß der Erblasser das Grundstück?
    Bei der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein (sog. "Fußstapfentheorie"). Ihm ist der Grundstückserwerb durch den Erblasser zuzurechnen, so dass eine Veräußerung des Grundstücks innerhalb der Zehnjahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 EStG auslöst. Insoweit hat sich durch die Ergänzung des § 23 EStG keine Änderung ergeben.


    Es sind also noch viele offene Fragen.


    Gruß