Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs

  • Ich habe gelesen, daß es ein Urteil gibt, wonach man während des Erziehungsurlaubs ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann. Weiß jemand mehr dazu oder hat bereits Erfahrungen mit dem FA in der Angelegenheit gemacht?

  • Das stimmt, jedoch nur ein Urteil eines Finanzgerichts; ist zur Revision vor dem BFH zugelassen worde. Daher erstmal in Erklärung als Werbungskosten erklären, FA wird nicht anerkennen, dann Einspruch einlegen und FA-Entscheidung über Einspruch ruhen lassen bis BFH darüber entschieden hat.