Zweitausbildung (Erstausbildung im Ausland)

  • Hallo,


    meine Frau hat im Ausland einen Abschluss erworben, der aber hier in Deutschland nicht anerkannt wird. Daher studiert sie das Gleiche nochmals (das Studium entspricht bafögtechnisch aber einer Fachschule).
    Im Internet las ich, dass das entweder als Sonderausgaben im Mantelbogen eingetragen werden müsste, es kann aber wohl auch als Werbungskosten bei meiner Frau angegeben werden.
    Ist vermutlich abhängig davon ob das als Erst- oder Zweitstudium bzw. Ausbildung gilt, oder?


    Was stimmt denn?
    Wenn Sonderausgaben, wo trage ich das dann bei T@x ein (ich nehme mal an das ist ähnlich wie bei WISO)?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sonderausgaben, wo trage ich das dann bei T@x ein (ich nehme mal an das ist ähnlich wie bei WISO)?

    T@x nutzt hier kaum einer im Forum. Ich tippe aber auch mal auf so etwas wie "Ausbildungskosten".