Hallo zusammen,
stellt Euch vor, der Gewerbetreibende A hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb und zzgl. Einkünfte aus n.s.A.. Er fährt drei Mal die Woche von seiner Arbeitsstätte zu seinem Gewerbebetrieb. Kann er die Kosten (Arbeitsstätte = Gewerbebetrieb) ansetzen? Wenn ja, wie hoch dürfen sie ausfallen. Gibt es hierfür eine Formel? Wie werden Betriebsfahrten gehandhabt. Gibt es hier auch eine Formel? Wie ist es, wenn A regelmäßig Ware in seinem Dorf kauft. Der Gewerbebetrieb jedoch in einem weiter entfernten Dorf liegt? Da gilt doch der kürzere Weg oder?
Frage über Fragen die mich so sehr nerven, dass ich trotz Gewinne den Laden am liebsten schließen würde!
Vielen Dank für die Mithilfe
marcusadvance