Privatanteil Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer

  • Es geht um die anzusetzenden Fahrzeugkosten, wenn man den Privatanteil über ein Fahrtenbuch ermittelt (bei einem Fahrzeug, das zum notwendigen Betriebsvermögen gehört).
    Auch die Abschreibung zählt ja zu den Kosten. Es muss dann (sofern Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde) auch auf den, auf die private Nutzung entfallenden Anteil der Abschreibung Umsatzsteuer abgeführt werden.
    Wie ermittelt man nun diesen Abschreibungsbetrag? Ich habe im Netz etwas gelesen, dass dieser nicht der "normalen" Afa entspricht, sondern in Anlehnung zu § 15a UStG ermittelt wird - nämlich auf 5 Jahre.
    Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte !