Nebenberufliche Tätigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier Probleme mit der Bedienung meiner WISO Software, weil ich einfach nicht weiß, was ich wie eintragen soll. Das deutsche Steuerrecht ist da teilweise etwas "unübersichtlich" vorsichtig formuliert.


    Also, wir sind seit kurzem verheiratet und wollen nun für 2009 die Steuer machen. Ich bin meines Erachtens soweit mit allem durch, nur eine Kleinigkeit kann ich nirgendwo eintragen, bzw. ich weis nicht wie ich es ansetzen soll.


    Wir sind beide berufstätig (4), aber meine Frau macht neben Ihrer Tätigkeit noch eine nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit einem Werkvertrag. Der Auftraggeber entrichtet 400€/Monat als Honorar, meine Frau muss aber jeden Monat eine Rechnung an die entsprechende Abteilung über diese 400€ stellen.


    Ich gehe nicht davon aus, dass es sich hier um einen sog. Mini Job handelt.


    Wo kann ich in der Software nun die Nebentätigkeit meiner Frau eingeben und was muss ich dabei beachten?


    Es gibt einen Passus im Werkvertrag, der da lautet:
    Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug besteht.


    Danke für euere Hilfe,


    Liebe Grüße


    ComKomm

    • Offizieller Beitrag

    Dafür muss auf jeden Fall die Anlage S ausgefüllt werden über "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen".


    Dort vermutlich "freiberufliche Tätigkeit", dafür müsste man wissen, was die Frau gemacht hat.


    Möglicherweise sind davon auch 2.100 €‹ steuerfrei, aber wir wissen nicht genaues.....

  • Hallo Petz,


    danke für die schnelle Antwort.


    Meine Frau kümmert sich um die Koordination des Projekts "Freiwilligendienst aller Generationen". Ein sozial orientiertes Bundesprojekt.


    Die Beauftragte ist für den Träger selbständig auf Werksvertrags-Basis tätig.


    Bedeutet das für mich - ganz pragmatisch - dass ich unter:
    Betriebe, Praxen und andere Unternehmen -> Freiberufliche und selbständige Arbeit -> Name der Frau -> aus nebenberuflicher Tätigkeit im Sinne des §3 Nr. 26 und 26a EStG


    die Summe aller "in Rechnung gestellten" Beträge angeben muss?


    Oder ist das eher der Punkt "freiberuflicher Tätigkeit" oder "sonstiger selbständiger Arbeit"? Sind diese dann Umsatzsteuerpflichtig, oder nicht (kann man in den erweiterten Eingabefeldern einstellen)? Ich würde wenn dann zu §26a tendieren, weil ja gemeinnützig oder liege ich hier komplett falsch?


    Das ist alles so verwirrend...


    Grüße und Danke für die Antwort,


    ComKomm

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Sind diese dann Umsatzsteuerpflichtig, oder nicht?


    Nein, sie ist noch Kleinunternehmerin.


    Zitat

    Oder ist das eher nur freiberuflicher Tätigkeit,


    Vermutlich.
    Ob der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 in Frage kommt, lässt sich aus den Angaben zumindest nicht vermuten.


    Zitat

    Ich würde wenn dann zu §26a tendieren, weil ja gemeinnützig


    Nein, das ist was anderes.

  • ok,


    nur damit ich hier keinen Fehler mache..


    Ich klick dann folgendes an:


    - freiberufliche Tätigkeit
    - nach §4 Abs. 3 EStG (EÜR)


    - Dann über das Eingabefeld EINKÜNFTE
    - Kleinunternehmer nach §19 UStG (angeklickt)
    - Es wurden nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausgeführt ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (angeklickt)


    - Betriebseinnahmen
    - Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer = Summe aller Rechnungen im Jahr 2009
    - sonst nichts eingetragen...


    - Betriebsausgaben (pauschal) (angeklickt)
    --> Betriebsausgaben für nebenberufliche Tätigkeit als Künstler..... (angeklickt) (da rechnet er 400€ weg)


    und dann komm ich in der Übersicht auf den entsprechenden Betrag... Reicht das so? Ist da wieder was fundamental falsch?
    Danke für die Hilfe Petz..

  • Hallo Petz,


    vielen Dank,


    ich hab dann noch die Betriebsausgaben auf nachgewiesen umgestellt und muss mal prüfen, ob was "absetzbar" ist. Ich gehe mal eher nicht davon aus, weil mir nicht ganz bewusst ist, was ich da alles ansetzen könnte. Noch dazu, wenn der Werkvertrag wieder aufgelöst wird, dann muss ich da evtl. auch noch was nachversteuern, das wird mir zu umständlich ;)


    Aber danke für die Hilfe, nun sollte ich die Steuer fertigmachen und abgeben können.


    Vielen Dank,


    Grüße - ComKomm