Beerdigungkosten im Ausland

  • Das Finanzamt verlangt von mir Belege für angefallene Beerdigungskosten. Diese sind vorhanden, allerdings in koreanischer Sprache. Kann das Finanzamt eine Übersetzung verlangen?


    Wie soll ich die Höhe das Nachlass (Dokumente ebenfalls koreanisch) belegen?

    • Offizieller Beitrag

    Beerdigungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn die Kosten höher sind als die Erbschaft.


    Dann muss zusätzlich noch die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden.


    Ist das auch erfüllt, müssen die Dokumente natürlich übersetzt werden.


    Die Anzahl der koreanisch lesenden Finanzbeamten dürfte gegen Null tendieren.....

  • Kosten höher als die Erbschaft : ist der Fall


    Dann muss zusätzlich noch die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden: ist der Fall


    Kosten der Übersetzung der Dokumente überschreitet erwartete Senkung der Steuerlast durch Berücksichtigung der Beerdigungskosten. Verstößt das nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip?