Erfahrung bei FA mit Finanzanlagen/Kursdifferenzen(Aufwände) als Betriebsausgaben, wie das FA reagiert ?
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Das FA setzt doch die Steuerbescheide nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung aus. Bis zu einer Prüfung wird die E/Ü Rechnung so hingenommen.
Außerdem, wenn der Verlust aus der Kursdifferenz belegt ist, wüßte ich nicht warum das FA sich quer stellen sollte.