Erfahrung bei FA mit Finanzanlagen/Kursdifferenzen(Aufwände)

  • Erfahrung bei FA mit Finanzanlagen/Kursdifferenzen(Aufwände) als Betriebsausgaben, wie das FA reagiert ?

  • Das FA setzt doch die Steuerbescheide nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung aus. Bis zu einer Prüfung wird die E/Ü Rechnung so hingenommen.


    Außerdem, wenn der Verlust aus der Kursdifferenz belegt ist, wüßte ich nicht warum das FA sich quer stellen sollte.