Meine Frau hatte im letzten Jahr eine Freistellungsbescheinigung über geringfügiges Beschäftigunfsverhältnis (630 DM Job) und darüberhinaus keine weiteren Einkünfte.
Können wir die Ihr beim 630 DM-Job entstandenen Fahrtkosten (45 * 23 km * PKW) in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben, obwohl das daraus erzielte Einkommen ja gar nicht besteuert wurde ?