Absetzung Fahrtkosten bei 630 DM Job

  • Meine Frau hatte im letzten Jahr eine Freistellungsbescheinigung über geringfügiges Beschäftigunfsverhältnis (630 DM Job) und darüberhinaus keine weiteren Einkünfte.


    Können wir die Ihr beim 630 DM-Job entstandenen Fahrtkosten (45 * 23 km * PKW) in unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben, obwohl das daraus erzielte Einkommen ja gar nicht besteuert wurde ?

  • Hallo Ullrich


    Nur wenn das Entgelt aus der geringfügigen Beschäftigung die Höchstgrenze von 630*12=7560 DM übersteigt, d.h. wenn diese Einkunft steuerpflichtig wird, können die Fahrten Wohnung-Arbeistätte angegeben werden.


    Gruß

  • Nur wenn Ihre Frau noch andere Einkünfte hätte, wären die 630 DM zu versteuern, dann wären auch entsprechende Werbungskosten abziehbar.

  • Nur wenn Ihre Frau noch andere Einkünfte hätte, wären die 630 DM zu versteuern, dann wären auch entsprechende Werbungskosten abziehbar.