Enthaltene Kosten.... für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Zeile 36)

  • Servus,


    versuche mich z.Z in "Mein Büro" einzuarbeiten und bin jetzt auf ein Problem gestossen zu dem ich keine Lösung finde:


    Also ich führe ein Fahrtenbuch und kann so meine Fahrtkosten aufschlüsseln - sagen wir mal 50% Betrieblich, 20% Fahrten zur Betriebsstätte und 30% Privat.


    Also buche ich alle Kfz-Kosten als Betriebsausgabe und gebe den privaten Anteil (30%) in den Stammdaten an. Soweit alles klar aber wie/ wo gebe ich die Fahrten zur Betriebsstätte ein?


    Oder unter welchem Begriff finde ich dazu was in einer Anleitung?


    Vielen Dank.
    b

  • Oder unter welchem Begriff finde ich dazu was in einer Anleitung?


    Gehört das Auto denn überhaupt zum Betriebsvermögen :?:
    MfG Günter

  • Danke für die schnellen Antworten -


    1.)

    Gehört das Auto denn überhaupt zum Betriebsvermögen :?:


    MfG Günter

    Ja das Auto gehört zum BV - bzw wird dazugehören


    2.)

    MB2010-Hilfe Erste Hilfe Steuern/Buchhaltung, Kapitel Geschäftswagen.

    Da hatte ich schon vorher geschaut - und bin nicht fündig geworden. Obwohl ansich alles recht anschaulich erklärt wird - fehlt mir die eine Information!
    Also unter " 1.) Fahrtenbuchmethode" wird beschrieben wie ich buche und wo ich meinen priv. Anteil eintrage - aber auf der EÜR bleibt dann der Betrag für Heim/Betriebsfahrt frei! Ist ja auch klar wenn man da nichts für eingetragen hat - aber wo?


    Ich meine das braucht doch jeder ( mit Geschäftswagen) - aber irgendwie find ich da nix.

  • Hier die Konten für dein Problem......


    8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)
    1800 Privatentnahmen



    4678 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (abziehbarer Anteil)
    4679 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (nicht abziehbarer Anteil)
    4680 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Haben)

  • Sorry aber ich bin immer noch nicht schlauer ;(

    1.) Gibt es bei mir die Konten: 4678,4679 & 4680 scheinbar nicht!
    Ich finde nur 4670: Reisekosten Unternehmer - und das auch erst wenn ich den Kontenrahmen auf E?03 änderer.



    2.)Grundsätzliches Verständnissproblem:
    Ich würde also mein Kfz- Gesamtkosten berechnen dann meine meine %-Anteile (%P,%G,%Weg) und würde dann von Hand buchen wieviel Geld zu welcher Position gehören würde? ?(


    Klingt mir aber etwas kompliziert - ich meine wenn ich mein Büro zu Hause hätte (Weganteil = 0) dann könnte ich am Ende des Jahres einfach meinen Privatanteil bei den Stammdaten eintragen und FERTIG (Fahrtenbuch muss ich sowieso führen)
    Irgendwie fehlt mir bei den Stammdaten eine Eintragmöglichkeit: Fahrtanteil Zuhause-Betrieb und das Programm berechnet den ganzen Quatsch alleine.


    Wundert mich das da bisher noch keiner Probleme mit hatte - also ob alle mit der 1%-Regelung arbeiten würden bzw. das ganze per Hand eingeben.


    Trotzdem Danke - und wegen den fehlenden Konten musss ich mal schauen




    Wer länger sucht wird trotzdem schlau:


    OK wenn mann weiter sucht findet man auch die fehlenden Konten - waren unsichtbar

    Einmal editiert, zuletzt von bogstere () aus folgendem Grund: Konten gefunden...

  • Da Du bisher anscheinend die Buchungs-Variante 2 benutzt hast, könnte dieser Beitrag für Dich interessant sein.
    Ein Wechsel der Buchungs-Variante innerhalb eines Geschäftsjahres halte ich für nicht sinnvoll.

    In der (->Menüleiste ->Hilfe) ->Bedienanleitung öffnen... wird im Übrigen einiges zu den Buchungs-Varianten geschrieben. Damit sollte man sich allerdings vor der ersten Buchung beschäftigen und sich insbesondere Gedanken darüber machen, wie detailliert man seine Aufzeichnungen gestalten möchte.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Sorry aber ich bin immer noch nicht schlauer


    So einfach, wie du dir das denkst, ist das nicht.....


    Wie du die zu buchenden Beträge ermittelst, wird hier beschrieben...
    http://www.collmex.de/einfuehr….html#Private_Kfz_Nutzung



    Die Kosten für Wohnung / Arbeitsstätte musst du ermitteln und von obigem Betrag abziehen
    oder in die entsprechenden Zeilen der EÜR einfliessen lassen.


    Zeile 36
    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte können
    nur eingeschränkt als Betriebsausgabe abgezogen werden.
    Grundsätzlich darf nur die Entfernungspauschale als Betriebsausgaben
    berücksichtigt werden.
    Deshalb werden hier zunächst die tatsächlichen Aufwendungen, die
    auf Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte entfallen, eingetragen.
    Sie mindern damit Ihre tatsächlich ermittelten Aufwendungen
    (Betrag aus Zeile 35, zuzüglich AfA und Zinsen). Die für Wege zwischen
    Wohnung und Betriebsstätte abziehbaren Pauschbeträge (Entfernungspauschale)
    werden in Zeile 37a erfasst.
    Nutzen Sie ein Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte,
    für das die Privatnutzung nach der 1-%-Regelung ermittelt wird
    (vgl. Zeile 15), ist der Kürzungsbetrag nach folgendem Muster zu berechnen:
    0,03 % des Listenpreises
    x Kalendermonate der Nutzung für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte
    x Einfache Entfernung (km) zwischen Wohnung und Betriebsstätte
    zuzüglich (nur bei doppelter Haushaltsführung)
    0,002 % des Listenpreises
    x Anzahl der Familienheimfahrten bei einer aus betrieblichem Anlass
    begründeten doppelten Haushaltsführung
    x Einfache Entfernung (km) zwischen Beschäftigungsort und Ort des
    eigenen Hausstandes.
    Führen Sie ein Fahrtenbuch, so sind die danach ermittelten tatsächlichen
    Aufwendungen einzutragen.
    Nutzen Sie ein Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte,
    das nicht mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist der Kürzungsbetrag
    durch Ermittlung nach folgendem Schema zu berechnen:
    Zwischen Wohnung und Betriebsstätte
    T insgesamt zurückgelegte Kilometer atsächliche Aufwendungen x
    Insgesamt gefahrene Kilometer
    Die aufwandsunabhängige Entfernungspauschale (vgl. Zeile 37a) bleibt
    in jedem Fall als Betriebsausgaben abzugsfähig.


    Scheinbar hast du bei MB eine Buchungsvariante gewählt, die deinen Anforderungen nicht entspricht.
    Wie du das dort jetzt bei dieser **einfachen EÜR** verbuchst, musst du selbst herausbekommen.
    MfG Günter

  • Ich gebe mich geschlagen -


    werde den Kontenrahmen ändern (Das Geschäft startet erst nächsten Monat).


    Hatte nur gedacht das ich irgendwas übersehen hätte - aber ist wohl nicht so.


    Danke für die Hilfe & für die Links


    uwe

  • Ich gebe mich geschlagen -


    Ein Tipp zum Abschluss....
    Mit der 1% Regelung und der Entfernungspauschale kannst du dir viel Arbeit und Ärger ersparen.
    MfG Günter

  • Scheinbar hast du bei MB eine Buchungsvariante gewählt, die deinen Anforderungen nicht entspricht.

    Wenn man das Programm in der Praxis nicht kennt, sollte man mit solchen Behauptungen vorsichtig sein. Leider gehst Du auf die Details des TE nicht ein. Schmeist wie so oft Häppchen in den Raum, die für die meisten MB-Benutzer wenig hilfreich und zum Teil verwirrend sind. Dein Link zu Colmex ist der beste Beweis. Er erklärt nichts neues, was die MB-Hilfe nicht auch schon erklärt. Damit kommt der TE aber keinen Schritt weiter.


    Was sind die Fakten:

    Zitat von bogstere

    Also ich führe ein Fahrtenbuch und kann so meine Fahrtkosten aufschlüsseln - sagen wir mal 50% Betrieblich, 20% Fahrten zur Betriebsstätte und 30% Privat

    Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gelten als Betriebsfahrt. Allerdings steht auch dem Unternehmer dafür nur die Entfernungspauschale zu.


    Somit haben wir hier zunächst einmal einen Betriebsanteil von 70% und einen Privatanteil von 30%


    Zitat von bogstere

    Ja das Auto gehört zum BV - bzw wird dazugehören

    Zitat von MB-Hilfe

    Damit ein Fahrzeug überhaupt als Geschäftswagen anerkannt wird, muss der betriebliche Anteil an der jährlichen Kilometerleistung mindestens 10 Prozent betragen. Bei einem betrieblichen Anteil zwischen 10 und 50 Prozent haben Sie die Wahl, ob Sie das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übernehmen (= "gewillkürtes Betriebsvermögen") oder es im Privatvermögen lassen.


    Wird ein Fahrzeug überwiegend für Unternehmenszwecke genutzt, gehört es auf jeden Fall ins Betriebsvermögen (= "notwendiges Betriebsvermögen"). Nur dann haben Sie die Wahl, ob Sie den privaten Nutzungsanteil mithilfe der Einprozent-Methode ermitteln oder ein Fahrtenbuch führen. ...

    bogstere hat sich anscheinend für die Führung eines Fahrtenbuches entschieden. Gemäß der MB-Hilfe muss er dann nur noch den Prozentsatz von 30% für die private Nutzung einfach unter "Stammdaten" - "Meine Firma" - "Einstellungen" - "Steuer-Einstellungen" unter "Pkw-Nutzung ab 2007" eintragen - fertig!


    Was bogstere jetzt noch fehlt und worauf g.horn ebenfalls nicht eingegangen ist, ist die Erfassung der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Diese muss bogstere manuell ausrechnen, was aber ein Kinderspiel ist, wenn man weiß wo man suchen muss und diese Info findet man im EÜR-Formular. Die automatisierte Berechnung kann MB tatsächlich nicht leisten. Selbst wenn bogstere diese auf die von g.horn genannten Konten aufzeichnet, werden diese nicht automatisiert in die EÜR übernommen. Sie müssen zwingend manuell eingetragen werden.


    Welche Kosten sind denn zu berücksichtigen?

    • 20% von der AfA auf das Kfz ->Zeile 26 des EÜR-Formulares
      MB-Anlagenverzeichnis ->Abschreibungsdetails
    • 20% von den laufenden Kosten ->Zeile 35 des EÜR-Formulares
      Buchungs-Variante 2 = Kategorie KFZ-Kosten, Buchungs-Variante 3 = bis zu 11 Konten
    • 20% von den Finanzierungs- und Anschaffungskosten->Zeile 41 des EÜR-Formulares
      Buchungs-Variante 2 = Kategorie Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens, Buchungs-Variante 3 = Konto 2126

    Das Ergebnis aus diesen Berechnungen muss addiert und die Summe in die Zeile 36 des EÜR-Formulares eingetragen werden. Damit sind die Kfz-Kosten für die Fahrt Wohnung-Betrieb steuerlich neutralisiert. Zum Schluss wird dann die dem Unternehmer zustehende Entfernungspauschale (*** km * 0,30 EUR * Arbeitstage) in Zeile 37a eingetragen. (Zur Eintragung einfach auf die Zeile klicken, diese wird blau unterlegt, Betrag eintragen und an einer beliebigen Stelle im Fornular die Eingabe mit einem Doppel-Klick bestätigen.)


    Bei der 1%-Methode bitte in der MB-Hilfe nachlesen.


    Fazit: Auch mit der Buchungs-Variante 2 lassen sich die Kfz-Kosten problemlos aufzeichnen.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Was bogstere jetzt noch fehlt und worauf g.horn ebenfalls nicht eingegangen ist, ist die Erfassung der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Diese muss bogstere manuell ausrechnen, was aber ein Kinderspiel ist, wenn man weiß wo man suchen muss und diese Info findet man im EÜR-Formular. Die automatisierte Berechnung kann MB tatsächlich nicht leisten. Selbst wenn bogstere diese auf die von g.horn genannten Konten aufzeichnet, werden diese nicht automatisiert in die EÜR übernommen. Sie müssen zwingend manuell eingetragen werden.


    ?( In dem Link sollte aufgezeichnet werden, wie so eine Berechnung überhaupt zustande kommt.


    ?( Im grün zitierten Text steht genau das, was du oben forderst, nämlich die Ausrechnung der Kosten für Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte.
    Was er mit diesen Kosten machen kann, habe ich dann gesagt, und zwar....
    Wie du das dort jetzt bei dieser **einfachen EÜR** verbuchst, musst du selbst herausbekommen.
    ...das geht nämlich gar nicht.


    Meine Meinung zu dem ganzen Thema...du blickst durch...ich blicke durch...aber mach das mal dem Laien-User alles begreiflich.
    Das ganze Thema wäre in einer guten FIBU mit zwei drei Buchungen erledigt, und zwar durchschaubarer.


    MfG Günter