Guten Tag,
ich habe verstanden, dass man Kosten für Zahnersatz steuermindernd geltend machen kann, sofern diese mehr als 4 % der Bruttoeinkommens betragen.
Meine Fragen:
1. Müssen die anfallenden Kosten um den Betrag der Erstattung einer Zusatzversicherung gekürzt werden?
2. Wenn ja, gilt dies auch dann, wenn die Kosten der privaten Zusatzversicherung nicht mehr steuerlich mindernd berücksichtigt werden, da der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft wurde?
Ich bin für eine fachkundige Information resp. Tips, wie damit umzugehen ist dankbar.
Was ist wenn ich die Zahnzusatzversicherung nicht aufführe? Ist das bedenklich bzw. wird das geahndet?
Gruss