Wo Werbungskosten aus Vorjahr eintragen?

  • Hallo,


    ich bin mir nicht sicher, ob es ein Bedienproblem oder ein Steuerproblem ist:


    Ich habe heute von einer Beteiligungsgesellschaft den Steuerbescheid für 2008 (!) bekommen und demnach einen negativen Gewinn (auf Grund von Werbungskosten). Kann ich diesen in meiner Erklärung für 2009 irgendwo unterbringen? Den Bescheid für 2008 habe ich ja schon seit vielen Monaten.


    Vorab vielen Dank und viele Grüße!


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Das gehört in 2008. Normalerweise müsste das FA darüber vom zuständigen Betriebstättenfinanzamt, nach Durchführung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, automatische eine entsprechende Mitteilung erhalten und dann eine Berichtigung Deines 2008er ESt-Bescheides veranlassen.
    Zur Sicherheit kannst Du dem FA ja eine Kopie der jetztigen Mitteilung der Gesellschaft, die für Dein FA so allerdings noch nicht maßgeblich ist, mit kurzem, formlosen Begleitschreiben einreichen.