Wie kann man die Umsatzsteuer nachbuchen?

  • Hallo,


    ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.


    Ich habe eine Handelsvertretung und erhalte für meine Tätigkeiten (Vermittlungen von Aufträgen) von der Vertriebsfirma XYZ Provision.
    Die Vertriebsfirma XYZ erstellt die mtl. Provisionsabrechnungen selbst und überweist im Anschluss den
    Nettobetrag laut Provisionsabrechnung an mich.
    Da ich umsatzsteuerpflichtig bin erstelle ich an die Vertriebsfirma XYZ eine Rechnung mit ausgewiesener USt.
    Diese zahlt die Vertriebsfirma XYZ nach.
    Leider kann es vorkommen, dass z. B. die Zahlung des Nettobetrages und die Nachzahlung der USt nicht im selben Abrechnungs-Quartal eingehen.


    Übergangsweise habe ich die Nettobeträge auf das Konto 8500 (Provision ohne USt. gebucht) und mit dem Eingang der USt. die vorhergehende Buchung vom Konto 8500 storniert und komplett auf Konto 8519 gebucht.


    Gibt es hierfür eine Möglichkeit?
    Wie ich trotzdem die Provision, erst den Nettobetrag und dann die USt separat nachbuchen kann.


    MfG


    ehok1981



    PS: Buch nach IST-Versteuerung (EÜR SKR03)

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich dringendst mit der provisionszahlenden Firma in Verbindung setzen. Wenn diese schon im Wege der Gutschrift abrechnen, dann müssen die das auch richtig machen. Das heißt, die stellen die Gutschrift mit Brutto-, Netto- und USt-Betrag aus.


    Stellst Du die Rechnungen, wie es wohl hier einzuschätzen ist, dann musst Du die zwei Zahlungen wie Anzahlung und Restzahlung sehen. Das heißt vereinnahmter erster Betrag im Zeitpunkt des Zuflusses in brutto, netto, USt aufzuteilen, vereinnahmte zweite Zahlung dann ebenfalls im Zeitpunkt des Zuflusses in brutto, netto, USt aufzuteilen. Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht.


    Richtiger, besser und eigentlich auch üblich wäre die erste Alternative, also Abrechnung im Rahmen der Gutschrift mit Ausweis der USt.

  • Du solltest Dich dringendst mit der provisionszahlenden Firma in Verbindung setzen. Wenn diese schon im Wege der Gutschrift abrechnen, dann müssen die das auch richtig machen. Das heißt, die stellen die Gutschrift mit Brutto-, Netto- und USt-Betrag aus.


    Hallo,


    vielen Dank für Deine Hilfe.


    Mit der Vertriebsfirma hatte ich mich diesbezüglich schon in Verbindung gesetzt.
    Leider gehen diese nach dem Standpunkt, das es viele Vertreter gibt, die nach der Kleinunternehmer-Regelung
    abrechnen und stellen somit für alle Vertreter die Abrechnung als Nettobetrag aus.


    Sie baten mich daraufhin selbst eine mtl. Rechnung an die Vertriebsfirma zu stellen,
    die dann den USt-Betrag nach Rechnungseingang nachzahlen.


    Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, ist es in Ordnung,
    wenn ich die gezahlten Nettobeträge der Vertriebsfirma (z. B. 1000 EUR)
    nicht als Provision ohne USt (1000 EUR an 1000 EUR),
    sondern als Provision mit USt (1000 EUR an 840,34 EUR + 159,66 EUR) buche.


    MfG


    ehok1981

    • Offizieller Beitrag

    Mit der Vertriebsfirma hatte ich mich diesbezüglich schon in Verbindung gesetzt. Leider gehen diese nach dem Standpunkt, das es viele Vertreter gibt, die nach der Kleinunternehmer-Regelung abrechnen und stellen somit für alle Vertreter die Abrechnung als Nettobetrag aus.

    Deswegen klärt man das ja auch vor Auftragsannahme ab. Und ann passiert das doch wohl auch nur einmal, nämlich bei der ersten Abrechnung.

    Wenn ich Dich also richtig verstanden habe, ist es in Ordnung, wenn ich die gezahlten Nettobeträge der Vertriebsfirma (z. B. 1000 EUR) nicht als Provision ohne USt (1000 EUR an 1000 EUR), sondern als Provision mit USt (1000 EUR an 840,34 EUR + 159,66 EUR) buche.

    So würde ich persönlich es machen. Mit der zweiten Zahlung (Schlusszahlung) dann natürlich auch. Aber, wie oben schon gesagt, keine Dauerlösung. Spätestens nach der ersten Abrechnung ist ja alles klar und sollte richtig laufen.