CUD 2010 - Auslandsbeschäftigung

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich habe ein halbes Jahr in Italien gearbeitet und habe für diese Zeit auch das italienische Formular "CUD 2010" zum Einkommenssteuernachweis bekommen.
    Jetzt weiss ich schon, dass man irgendwas bei Anlage N Seite 1 ab Zeile 21 angeben muss.
    Steuerfreien Arbeitslohn (nach Auslandstätigkeitserlass, was bedeutet das ? ) muss ich wohl angeben, aber wo steht denn das bitte auf dem Formular "CUD 2010" ?
    Wo kann ich das diesem Formular entnehmen ?


    Vielleicht kennt sich da jemand mit CUD 2010 aus...

    • Offizieller Beitrag

    Du musst in Zeile 21 den Bruttoarbeitslohn aus Italien eintragen.


    Im Sparbuch öffnet sich eine Eingabemaske, dort steht "Zeilen 16 bis 21 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen".
    Das ist zwar falsch formuliert, die Eintragung wird aber dann richtig.


    Dort trägst du zunächst den Bruttoarbeitslohn aus Italien ein.
    In der nächsten Zeile dann "Italien" eintragen.


    Die Zeile "Auslandstätigkeitserlass nicht ausfüllen, die trifft nicht zu.


    Und dann hat sich eine weitere Zeile "darauf entfallende Ausgaben" geöffnet, bei dem Pfeil rechts öffnet sich eine weitere Eingabemaske, wo du die Werbungskosten eintragen kannst, die durch den Job in Italien entstanden sind.


    Das italienische Formular ist hier nicht relevant.

  • Ok, Danke ! Das hat schonmal geklappt.


    Muss ich dann noch angeben, was für Steuern ich zahlen musste ? Weil das eigentlich aus den monatlichen Abrechnungen ersichtlich ist, welche ich mit abgebe.
    In der Übersicht steht jetzt halt 0 € bei Lohnsteuerbescheinigungen -> Bruttoarbeitslohn, obwohl ich den Betrag aus Italien bei Doppelbesteuerung angegeben habe.


    Den Rest kann ich leer lassen, wenn ich sonst keine Einkünfte ich Deutschland erzielt habe, oder ?


    Wozu braucht man dann dieses CUD 2010 ? Muss man das zusammen mit den monatlichen Lohnzetteln (Italien) abgeben ?
    Nach Aussage meines AG braucht man das für seine Steuererklärung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Muss ich dann noch angeben, was für Steuern ich zahlen musste ?


    Nein.


    Zitat

    In der Übersicht steht jetzt halt 0 € bei Lohnsteuerbescheinigungen -> Bruttoarbeitslohn


    Das ist richtig.
    Dafür unterliegt es dem Progressionsvorbehalt und taucht unter Berechnung der Einkommensteuer auf: Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i.H.v. ..... €


    Zitat

    Den Rest kann ich leer lassen, wenn ich sonst keine Einkünfte ich Deutschland erzielt habe, oder ?


    Wenn du sonst keine Einkünfte in D hattest, kannst du dir als Lediger den ganzen Aufwand sparen.
    Dann brauchst du überhaupt keine Steuererklärung abgeben.
    Als Verheirateter schon, wenn die Ehefrau Einkünfte hatte.


    Zitat

    Wozu braucht man dann dieses CUD 2010 ? Muss man das zusammen mit den monatlichen Lohnzetteln (Italien) abgeben ?


    keine Ahnung, mit italienischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.....

  • Ich muss mir den Aufwand machen, weil ich ein paar Monate in D noch Arbeitslosengeld 1 über 410€ im Jahr bezogen habe !
    Irgendwo hab ich gelesen, dass man dann eine Steuererklärung machen muss... (richtig, oder ?)
    Freiwillig mach ich das ganz bestimmt nicht.

  • Eine Frage hab ich noch:


    Auf den Abrechnungen steht immer "Gross Total", was nach meiner Auffassung Bruttoarbeitslohn-Total bedeutet und ganz unten steht "Total Cost". Dieser Betrag ist immer höher, als "Gross Total".
    Muss man jetzt immer Gross-Total oder Total Cost für die Berechung des Bruttojahreslohnes nehmen ? Ich hab noch nie eine italienische / englische Abrechnung gesehen.
    Da ich immer Nettogehalt ausgezahlt bekommen habe, war es bis jetzt auch nicht wichtig für mich.