Leiharbeitskraft u.a. ausserhalb des Wohnortes im Einsatz

  • Steuererklärung fürs KJ 2009.
    Nichtselbständige Erwerbstätigkeit als Leiharbeitskraft drei Kalendermonate lang. Diese 3 Monate durchlaufend und gänzlich im 2009.
    In diesem Zeitraum Einsätze mal beim Leiharbeitskraftnehmer #1 am Wohnort der Leiharbeitskraft,
    mal bei anderen Leiharbeitskraftnehmern außerhalb Wohnortes der Leiharbeitskraft.
    Die Einsätze außerhalb des Wohnortes der Leiharbeitskraft an verschiedenen Orten bundesweit.
    Falls außerhalb die Reise- und Übernachtungskosten vom Leiharbeitskraftgeber getragen.
    Auch Verpflegungspauschale an Leiharbeitskraft in diesen Fällen gezahlt. Diese nun in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst.


    Die Eingabe entsprechend der Zeile 20 aus LSB in Maske der "nicht selbständigen
    Einnahmen" vom Steuerprogramm automatisch auch unter "auswärtige Tätigkeiten" übernommen.
    Vom Steuerzahler (damals die Leiharbeitskraft) keine Werbungskosten unter "Auswärtstätigkeit" eingetragen.
    Auch keine Werbungskosten wegen der Einsätze außerhalb des Wohnortes in der Tat entstanden.
    Steuerprogramm meckert an, die steuerfreie Verpflegungszuschüsse seien höher als die Werbungskosten und seien
    als steuerpflichtiges Einkommen zu erfassen.


    1. Sind jene Einsätze außerhalb des Wohnortes als auswärtige Tätigkeit zu erfassen?
    2. Falls nicht, wie sind diese zu erfassen?
    3. Ist diese Verpflegungspauschale im geschilderten Fall tatsächlich steuerpflichtig?

  • 1. Sind jene Einsätze außerhalb des Wohnortes als auswärtige Tätigkeit zu erfassen?
    2. Falls nicht, wie sind diese zu erfassen?
    3. Ist diese Verpflegungspauschale im geschilderten Fall tatsächlich steuerpflichtig?


    Immer wieder dieselben Fragen.....einfach mal die Suchfunktion benutzen :!:


    Wenn in Zeile 20 ein Betrag eingetragen ist, so musst du deine effektiv entstandenen und nachgewiesenen Kosten bei Auswärtstätigkeit dagegen setzen.


    MfG Günter