Ich habe im Juni 2001 eine ETW gekauft und die Eigenheimzulage beantragt.
Bekomme jetzt die Zulage für 8 Jahre (2500 DM) jährlich.
Kann ich noch andere dinge bezüglich der ETW von der Steuer absetzen ?
Anwalt7Notar, telefon etc...
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Hallo Herrman
leider nicht. Mit der Eigenheimzulage gelten all diese als abgegolten. Es bliebe nur eine Förderung bei Einbau einer Energiesparenden Heizung mit Wärmebedarfsausweis, glaube ich.
Ciao