selbstgenutzte Eigentumswohnung - Reparatur

  • Hallo,
    ich habe gelesen, dass man in einer selbst bewonhten Eigentumswohnung Kosten für Reparaturen (z.B Heiztherme) oder die Wartung der eigenen Heizanlage abzetzen kann.
    1. Ist es richtig, dass man davon 20% absetzen kann?
    2. Muss man in WISO bereits nur 20% des Rechnungsbetrages eintragen oder gibt man den vollen Betrag an und WISO "rechnet" das selbst auf 20% runter?
    Danke und Grüße, w.k.

  • 1. Nur von den extra ausgewiesenen Stundenlohnarbeiten auf einer offiziellen Handwerker-Rechnung.
    2. müssen andere beantworten

  • @wanderkarte


    Stichwort "Handwerkerleistungen" in der Suche und du wirst dich wundern, wie häufig hier schon über dieses Thema diskutiert wurde. Die Suche (insbesondere die erweiterte Suche) ist eine wahre Fundgrube - man muss sie nur nutzen.

  • Ja, ich bin selbst echter ! Handwerksmeister ! und wundere mich über gar nichts mehr :)