Hallo,
die GmbH deren Gesellschafter-Geschäftsführer ich bin hat beim Großhändler Waren für sich und für mich bestellt. Der Großhändler bucht automatisch ab. Eine Trennung auf zwei Rechnungen, sodass ich die für mich benötigten Artikel gleich von meinem Privatkonto hätte zahlen können, ist nicht möglich. Nun hat mir die GmbH eine Rechnung in Höhe des Einkaufspreises zzgl. MwSt. geschrieben, die ich bezahlt habe.
Der steuerberater, der die Buchhaltung für mich macht, moniert nun, dass ich auch bei der Rechnung an mich einen Aufschlag wie bei jedem anderen Kunden hätte verlangen müssen, da es sich sonst um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.
Ist das denn so richtig?
Wenn ja, gibt es denn dann für mich keine andere Möglichkeit zum Einkaufspreis an die Waren zu kommen?
Gruß