Alle im 2009 erzeugten Kapitalerträgen sind ausschließlich Zinserträge
a) Bankkonten (alle im Einzelnen und Insgesamt unter Freibetrag, keine Abgeltungssteuer-/Soli-/Kirchensteuerbzüge durch die Banken vorgenommen)
b) Zinsertrag beim Finanzamt aus Steuerguthaben nach Steuererklärung fürs Kalenderjahr 2008 (keine Abgeltungssteuer-/Soli-/Kirchensteuerbzüge vorgenommen)
c) Zinserträge aus der Eigentümergemeinschaft (WEG) - kein Abzug von Kirchensteuer vorgenommen.
Alle Zinserträge aus <a>, <b> und <c> zusammen genommen liegen unter dem Freibetrag.
Steuererklärung fürs Kalenderjahr 2009
<b> muss eingetragen werden zwecks Veranlagung der Abgeltungssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer
<c> muss eingetragen werden zwecks Veranlagung der Kirchensteuer
<a> ist einzutragen, um dem FA zu zeigen, dass alle Zinserträge zusammen unter Freibetrag liegen, damit das FA keine Abzüge
von Abgeltungssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer bei <b> und kein Abzug von Kirchensteuer bei <c> vornimmt.
Ist Behauptung bzgl. <a> korrekt?