Zinserträge mit unterschiedlichen Vorgeschichten

  • Alle im 2009 erzeugten Kapitalerträgen sind ausschließlich Zinserträge
    a) Bankkonten (alle im Einzelnen und Insgesamt unter Freibetrag, keine Abgeltungssteuer-/Soli-/Kirchensteuerbzüge durch die Banken vorgenommen)
    b) Zinsertrag beim Finanzamt aus Steuerguthaben nach Steuererklärung fürs Kalenderjahr 2008 (keine Abgeltungssteuer-/Soli-/Kirchensteuerbzüge vorgenommen)
    c) Zinserträge aus der Eigentümergemeinschaft (WEG) - kein Abzug von Kirchensteuer vorgenommen.


    Alle Zinserträge aus <a>, <b> und <c> zusammen genommen liegen unter dem Freibetrag.


    Steuererklärung fürs Kalenderjahr 2009
    <b> muss eingetragen werden zwecks Veranlagung der Abgeltungssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer
    <c> muss eingetragen werden zwecks Veranlagung der Kirchensteuer
    <a> ist einzutragen, um dem FA zu zeigen, dass alle Zinserträge zusammen unter Freibetrag liegen, damit das FA keine Abzüge
    von Abgeltungssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer bei <b> und kein Abzug von Kirchensteuer bei <c> vornimmt.


    Ist Behauptung bzgl. <a> korrekt?