Vorsteuer-Umsatsteuer von 2004-2005.

  • Hallo,
    Ich war im Jahre 2004 -2005 Unternehmer habe monatlich die vorsteuer bezahlt obwohl ich noch nichts verdient habe.Habe jetzt auch eine Privat Insolvenz und eine Eidenstaatliche Versicherung wegen die Steuern.
    Ist es möglich das Geld was ich schon an Steuern bezahlt habe zurück zu bekommen, weil ich ja nichts verdient habe? :S


    Ich habe vorkurzem die Umsatzsteuererklärungen für 2004 - 2005 abgegeben, dann kahm ein Brief vom Finanzamt.


    Zitat:
    in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich ijnen mit, dass eine Änderung der bisherigen Steuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume wegen eingetretener Bestandskraft nicht erfolgen kann. Änderungsvorschriften greifen nicht.


    Zudem sind die ausgewiesenden Vorsteuerbeträge nicht schlüssig,da die entsprechenden Nachweise hierzu nicht vorliegen.
    :cursing:


    Was hat dieser Brief zu bedeuten?


    Welche Nachweise benötige ich?
    ;(

    • Offizieller Beitrag

    Ich war im Jahre 2004 -2005 Unternehmer habe monatlich die vorsteuer bezahlt obwohl ich noch nichts verdient habe.Habe jetzt auch eine Privat Insolvenz und eine Eidenstaatliche Versicherung wegen die Steuern.
    Ist es möglich das Geld was ich schon an Steuern bezahlt habe zurück zu bekommen, weil ich ja nichts verdient habe?

    Die Antwort darauf hast Du doch schon seitens des FA bekommen:

    Ich habe vorkurzem die Umsatzsteuererklärungen für 2004 - 2005 abgegeben, dann kahm ein Brief vom Finanzamt.
    Zitat:
    in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich ijnen mit, dass eine Änderung der bisherigen Steuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume wegen eingetretener Bestandskraft nicht erfolgen kann. Änderungsvorschriften greifen nicht.


    Zudem sind die ausgewiesenden Vorsteuerbeträge nicht schlüssig,da die entsprechenden Nachweise hierzu nicht vorliegen.


    Was hat dieser Brief zu bedeuten?

    Du bist seitens des FA geschätzt worden und hast diese Schätzungsbescheide bestandskräftig werden lassen, weil Du keine Rechtsmittel eingelegt hast. Schlicht und einfach eine teure Schlamperei.

    Welche Nachweise benötige ich?

    Grundsätzlich ordnungsgemäße Eingangsrechnungen sowie einen glaubhaft gemachten Zusammenhang derselben mit der unternehmerischen Tätigkeit. Aber das nutzt Dir jetzt auch nichts mehr. Das FA erklärt Dir doch nur hilfsweise, dass auch bei gegebener Änderungsmöglichkeit der streitigen Bescheide aufgrund mangelnder Belege bzw. mangelnder Ordnungsmäßigkeit der Belege eine Bescheidänderung ebenfalls ausgeschlossen wäre.


    Ansonsten kann sich nur ein Steuerberater die Sachen anschauen und auf Ordnungs- und Rechtmäßigkeit überprüfen.

    • Offizieller Beitrag

    Also bekomme ich jetzt keine Rückerstattung?

    Wer soll Dir das denn hier sagen? Den Sachverhalt und die Bescheiddaten kennen nur die Finanzverwaltung und Du selber. Wenn das FA Dir das explizit so schreibt, sehe ich hier erst einmal keinen Grund daran zu zweifeln. Faktisch überprüfen kannst nur Du oder Dein Steuerberater diese Aussage.