Kindergeld

  • Muß ich auch den Kindergeldbetrag einsetzen, wenn ich mit meiner Frau und dem Kind zusammenlebe, oder berücksichtigt das Finanzamt dies von alleine?

  • Hallo Andreas


    Das erhaltene KIndergeld ist in jedem Fall einzusetzen. Bei der Berechnung im Sparbuch wird die Günstigerprüfung automatisch errechnet. Wenn du kein Kindergeld ansetzt müßte dir das FA den Kinder- und Betreungsfreibetrag gewähren. Auch die Berechnung im Programm würde nicht stimmen.


    Gruß
    Peter