Fahrzeugkauf .... die Hälfte vom Kaufpreis über Leasing-Vertrag

  • Hallo an ALLE,


    ich bin die Buchhalterin im Lohnunternehmen meines Sohnes- nachdem ich das erste Problem (Fahrzeugverkauf mit Buchgewinn) gelöst habe, steht nun das zweite Problem an.


    Wie bucht man folgenden Vorgang :


    Er hat eine Zugmaschine gekauft (ca. 46.000 Euro) und an den Händler bezahlt.


    Die Mehrwertsteuer wurde über die Ust-Voranmeldung erstattet.


    Den Netto-Kaufpreis hat er zur Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte finanziert er über einen Leasing-Vertrag.


    Muß ich jetzt die Zugmaschine nur mit dem halben Wert in den Anlagenspiegel einbuchen, damit sie abgeschrieben wird ?


    Vor Jahren hat er schon einmal ein landwirtschaftliches Großgerät über einen Leasing-Vertrag gekauft -


    und damals hat der Kreditfachmann gesagt, geleaste Fahrzeuge kommen nicht in den Anlagespiegel, da sie dem 'Käufer' nicht gehören.


    Aber wie ist das jetzt mit dem halben Wert der Zugmaschine ( ca. 19.500 Euro)


    Dann wäre ja bei einem Verkauf der Buchgewinn soviel höher, als wenn ich den realen Nettowert (39.000 Euro) in den Anlagenspiegel einbuchen würde.


    LG ........ Heidi ?( ?( ?( ?( ?( ?(

  • Das dürfte der klassische Fall für einen Steuerberater sein.
    Willst du dich darauf verlassen, was wir dir sagen, wir haften nicht dafür, der Steuerberater schon.
    MfG Günter

  • Grundsätzlich gilt: Sofern der Leasingsvertrag eine Laufzeit von unter 5 Jahren hat, ist die Leasingsonderzahlung, die zu Beginn der Mietzeit einmalig gezahlt wurde, bei EÜRlern als ganz normale Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Zahlung aufzuzeichnen. Findet allerdings nach Ablauf des Leasingszeitraums ein automatischer Eigentumserwerb durch den Leasingnehmer statt, werdet das Finanzamt das Leasing in der Regel als versteckten Abzahlungskauf und damit wäre das Wirtschaftsgut zu aktivieren.


    Es empfiehlt sich also, wie bereits g.horn vorgeschlagen hat, der Gang zum Steuerberater, damit dieser anhand des (Leasing-)Vertrages eine korrekte Einstufung des Geschäftsvorfalles vornehmen kann.

  • Ich bedanke mich für die schnellen Antworten und habe mich gemäß den Ratschlägen an einen Fachmann gewandt >> und zwar an die Bank, die den Leasingvertrag ausgestellt hat. Ich habe ihm meine Vorstellung von der zu tätigenden Buchführung geklärt ... und er war sehr zufrieden mit mir ..... ich hätte das perfekt umgesetzt (und das in meinem Alter) !!!!! Jetzt bitte nicht nach dem Alter fragen !!!!!!


    Also - der komplette Wert der Zugmaschine wird bilanzsteuerlich dem Anlagevermögen meines Sohnes zugerechnet.


    Die Anschaffungskosten sind Käufer zu aktivieren - d.h. die bezahlte Rechnung verbuchen und die Mwst. per USt-Erkl. erstatten lassen !!


    Die Leasing-Raten werden dann natürlich ohne Mwst. verbucht !


    (Das kann bei anderen Leasing-Verträgen anders sein, wenn z.B. die Maschine nicht in den Anlagenspiegel gebucht wird - und die Rechnung über die Bank bezahlt wird.)


    Warum das so ist .... kann man nachlesen unter http://www.gunterreiner.de auf der Seite 21.


    Bis dann ..... Heidi

  • ...bilanzsteuerlich...

    ...wenn Dein Sohn verpflichtet ist, für sein Unternehmen eine Bilanz zu erstellen, dann kann mit WISO Mein Büro die Buchhaltung nicht erledigt werden, da mit WISO Mein Büro keine Bilanz erstellt werden kann. Mit WISO Mein Büro können lediglich die Einnahmen und Ausgaben für die Einnahme-Überschuss-Rechnung aufgezeichnet werden..

  • Also - der komplette Wert der Zugmaschine wird bilanzsteuerlich dem Anlagevermögen meines Sohnes zugerechnet.


    Die Anschaffungskosten sind Käufer zu aktivieren - d.h. die bezahlte Rechnung verbuchen und die Mwst. per USt-Erkl. erstatten lassen !!


    Die Leasing-Raten werden dann natürlich ohne Mwst. verbucht !


    ...und was ist daran Leasing :?:
    Normalerweise least man eine Sache, damit sie nicht ins Firmenvermögen kommt.
    Für eine normale Finanzierung wie hier, ist jede Bank preisgünstiger.
    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    das weiß ich natürlich auch nicht ..... aber mein Sohn hat damals mehrere Angebote eingeholt - und dieser Vertrag war der günstigste - von der Laufzeit her - sowie der Zinssatz ... und die Höhe der Raten. Also werde ich das so verbuchen und hoffen, dass meine Dame vom Finanzamt das auch so sieht.


    MfG ... Heidi :S