Hallo an ALLE,
ich bin die Buchhalterin im Lohnunternehmen meines Sohnes- nachdem ich das erste Problem (Fahrzeugverkauf mit Buchgewinn) gelöst habe, steht nun das zweite Problem an.
Wie bucht man folgenden Vorgang :
Er hat eine Zugmaschine gekauft (ca. 46.000 Euro) und an den Händler bezahlt.
Die Mehrwertsteuer wurde über die Ust-Voranmeldung erstattet.
Den Netto-Kaufpreis hat er zur Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte finanziert er über einen Leasing-Vertrag.
Muß ich jetzt die Zugmaschine nur mit dem halben Wert in den Anlagenspiegel einbuchen, damit sie abgeschrieben wird ?
Vor Jahren hat er schon einmal ein landwirtschaftliches Großgerät über einen Leasing-Vertrag gekauft -
und damals hat der Kreditfachmann gesagt, geleaste Fahrzeuge kommen nicht in den Anlagespiegel, da sie dem 'Käufer' nicht gehören.
Aber wie ist das jetzt mit dem halben Wert der Zugmaschine ( ca. 19.500 Euro)
Dann wäre ja bei einem Verkauf der Buchgewinn soviel höher, als wenn ich den realen Nettowert (39.000 Euro) in den Anlagenspiegel einbuchen würde.
LG ........ Heidi