Verrechnung von Teilkasko-Erstattung nach Reparatur Geschäfts-KFZ

  • Ich führe ein zu mehr als 50% geschäftlich genutztes Kfz (Pkw).


    Letzten Sommer hatte ich nun einen Steinschlag in der Windschutzscheibe. Hierfür wurde eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro fällig, den Rest des Netto-Betrages hat die Teilkasko erstattet. Für die vollständige Umsatzsteuer von 19% mußte ich jedoch selbst aufkommen.


    Nun die Frage: Wie kann ich diesen Sachverhalt im Kfz-Kosten-Formular ("mit Programmunterstützung ermittelt") unterbringen? Ich kann zwar die gesamten Werkstattkosten mit USt in der Tabelle "Laufende und feste Kfz-Kosten..." eintragen, finde jedoch keine Möglichkeit, die Teilkasko-"Einnahme" davon wieder abzuziehen. Betriebseinnahme kommt m.E. auch nicht in Frage, da so die Zuordnung zu den Kfz-Kosten (Berechnung Privatfahrten etc.) nicht mehr gegeben wäre.


    Für Tips sehr dankbar,
    F.

  • Letzten Sommer hatte ich nun einen Steinschlag in der Windschutzscheibe. Hierfür wurde eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro fällig, den Rest des Netto-Betrages hat die Teilkasko erstattet. Für die vollständige Umsatzsteuer von 19% mußte ich jedoch selbst aufkommen.


    Du kommst für Umsatzsteuer doch nicht auf, da du umsatzsteuerpflichtig bist, machst du diese doch als Vorsteuer geltend.
    Du buchst also die gesamte Rechnung als Kfz-Reparatur, mit Vorsteuerabzug.
    Den Erstattungsbetrag der Versicherung netto buchst du als Einnahme, Steuerfrei, Entschädigung.
    MfG Günter

  • Die Umsatzsteuer ist soweit klar, sie wurde auch als Vorsteuer geltend gemacht.


    Wenn ich nun aber die Teilkaskoerstattung als allgemeine (= nicht dem Kfz zugehörige) Einnahme verbuche, dann beeinflusst das ja den Privatanteil der Kraftfahrzeugkosten, der dann entsprechend höher ausfällt, da die Kfz-Kosten insgesamt höher sind.


    Danke und Grü0e
    F.

  • Dann musst du halt eine richtige Buchführung bzw. EÜR/Kassenbuch machen, dort kannst du dann kontenweise verbuchen.
    Die im Sparbuch integrierte Behelfs-EÜR ist nur für einfachste Fälle vorgesehen.
    Mich wundert überhaupt, da du ja umsatzsteuerpflichtig bist, dass du keine richtige EÜR machst.


    Im übrigen hat die Versicherungsentschädigung nichts mit deinen KFZ-Kosten zu tun, steuerlich bleibt es eine Einnahme.


    MfG Günter


    Nachtrag
    Ich führe ein zu mehr als 50% geschäftlich genutztes Kfz (Pkw).
    ...dann gilt doch für dich die 1 % Regeling und du buchst alles falsch,was mit Kfz zu tun hat.
    MfG Günter