Hallo, ich arbeite gerade an meiner Einkommenssteuererklärung mit dem Sparbuch 2010.Laut Hausgeldabrechnung ist die Entnahme aus der Rücklage absetzbar. Doch wo soll ich sie im Sparbuch eintragen ? Ich denke sinnigerweise unter "Nebenkosten- Hausgeldabrechnungen" und dort unter "Anteil Handwerkerleistungen" . Und wenn ja, was trage ich in der Zeile ein ?
Wohin mit der Entnahme aus der Rücklage ?
- woolf
- Erledigt
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selbst bewohnt oder vermietet ?
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Hatte ich vergessen, es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum.
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Die Entnahmen aus der Rücklagen sind nur für vermietete Objekte relevant.
Der Verwalter muss die Lohnkosten, die auf angefallene Reparaturen entfallen sind, gesondert ausweisen, diese Lohnkosten können dann als Handwerkerleistungen bei selbst genutztem Eigentum angesetzt werden.
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Da hatte ich mir auch so gedacht, der Hausverwalter hat in der Abrechnung die entsprechenden steuerlich absetzbaren Teile gekennzeichnet :
ZitatUm diesen Eigentümern die steuerliche Berücksichtigung zu ermöglichen, sind die betreffenden Kostenpositionen entsprechend kenntlich gemacht bzw. nach den entsprechenden Kostenpositionen die Lohnanateile unter "* § 35a EStG 2.1","* § 35a EStG 2.2" und "§ 35a EStG 2.2" ausgewiesen.
Das heißt bei mir, daß die Lohnanteile des Hausmeisters, der Gartenpflege extra ausgewiesen sind, ich diese direkt eintragen kann. Bei der Entnahme der Rücklage gibt es diese auch in zwei Positionen, wobei eine gekennzeichnet ist (Lohnkosten). Weiter in der Abrechnung steht dann:
ZitatBei den Entnahmen handelt es sich um Aufwendungen für den Einbau der Kaltwasserzähler und um die Sanierung der Dachrinnen, Fallrohre und Regenwasserleitungen.
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schmunzel...dann sollte der Verwalter mal den WISO Hausverwalter nutzen, da kann man eine entsprechende Einzelbescheinigung ausdrucken, damit werden solche Fragen vermieden