Vorwegabzug Kürzung § 10 Abs. 3 Nr 2 EStG

  • Bei den Sonderausgaben kürzt das FA den Vorwegabzug, das Steuerprogramm sieht keine Kürzung vor.


    Folgende Situation:
    ich bin Rentner erhalte eine Rente der Rentenversicherung und wurde im November 2009 63 Jahre.
    Ich beziehe eine Betriebsrente bei der 2009 erstmals ein Versorgungsbezug (63jahre)eingetragen wurde.
    Bei der Betriebsrente erhalte ich keinerlei Zuschüsse zur Kranken und Pflegeversicherung.
    Das FA hat nun von dem Restbetrag der Betriebsrente (exklusive des Betrags des Versorgungsbezuges) 16% Kürzung bei dem Vorwegabzug der Sonderausgaben vorgenommen.
    Unterliegt nun der Betrag der Betriebsrente ohne Versorgungsbezug, der Kürzung des Vorwegabzuges oder nicht? Ich weiß einfach nicht mehr weiter, trotz langer Suche im Forum und im Internet.
    Muß ich das Häckchen im Programm bei >Nichtselbständiger Arbeit< und Betriebsrentner setzen oder nicht??? Denn dort steht: "Der den Versorgungsbezug übersteigende Betrag......, der im Bruttoarbeitslohn enthalten ist unterliegt der Kürzung des Vorwegabzugs."
    Es handelt sich um eine Steuerdifferenz von fast 1000 €, sodass ich natürlich überlege beim FA Widerspruch einzulegen, allerdings sollte ich wissen ob das erfolgversprechend ist, oder ob es mein Bedienungsfehler war. Ich wäre sehr dankbar für eine Hilfe.


    Grüße Lucky1

    WISO Sparbuch 2010 Version 17 (Build 6777) Windows XP

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky1 () aus folgendem Grund: Bessere Formulierung und Umsetzung des Beitrages in Sonderausgaben.