Bürorenovierung, welche Kategorie

  • Hallo zusammen,
    ich plane die Renovierung eines leerstehenden Hauses, welches im Besitz meines Großvaters war. Die erste Etage soll komplett erneuert und ein Büro, Konferenzzimmer, Serverraum, Lobby sowie Kunden-WC entstehen.
    Nun meine Frage, unter welcher Kategorie kann ich die ganzen Ausgaben wie Wandfarbe, Laminat, Stromkabel, Lampen, usw. verbuchen ?
    Fällt das unter die Kategorie Raumkosten oder sonstige Ausgaben ?


    Vielen Dank schon im Voraus


    Johannes

  • Ich bin mir nicht so sicher, ob man diese Kosten in diesem speziellen Geschäftsvorfall einfach so auf Sonstige Raumkosten aufzeichnen kann. Dazu sind meiner Meinung nach, zu viele Fragen noch offen...
    Zum Beispiel:

    ich plane die Renovierung eines leerstehenden Hauses, welches im Besitz meines Großvaters war.

    ...und in wessen Besitz ist es jetzt?
    Wenn Du jetzt Eigentümer bist: Wie wurdest Du Eigentümer des Grundbesitzes? (Erbschaft, Schenkung, Übertragung, Kauf)
    Wenn Du kein Eigentümer bist. Sind die Räume angemietet?
    oder steht dir ein Nutzungsrecht zu?

    Die erste Etage soll komplett erneuert und ein Büro, Konferenzzimmer, Serverraum, Lobby sowie Kunden-WC entstehen.

    ...war es das schon immer oder wird die Etage nun erstmals als Büroraum genutzt?
    Handelt es sich um eine Kernsanierung?
    Wie werden die restlichen Etagen des Hauses genutzt?


    Grundsätzlich gilt nämlich:

    • Kosten für Baumaßnahmen nach dem Erwerb, aber vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes, sind dann Anschaffungskosten, wenn funktionsuntüchtige Teile die für die Nutzung des Gebäudes unerlässlich sind, wieder hergestellt werden.
    • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die für sich alleine betrachtet noch als Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen wären, können allerdings Herstellungskosten sein, wenn sie ingesamt betrachtet zu einer "wesentlichen Verbesserung" des Gebäudes führen.

    Meine Empfehlung lautet, sich den Rat eines Steuerberaters einzuholen...

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  • Ich bin mir nicht so sicher, ob man diese Kosten in diesem speziellen Geschäftsvorfall einfach so auf Sonstige Raumkosten aufzeichnen kann. Dazu sind meiner Meinung nach, zu viele Fragen noch offen...


    Ich war von einem einfachen Mietverhältnis ausgegangen.
    Ich würde auch einen Steuerberater zumindest um Rat bitten.
    MfG Günter

  • von einem einfachen Mietverhältnis ausgegangen.


    ...dann gilt:


    Dienen die vom gewerblichen Mieter durchgeführten Baumaßnahmen nicht der eigentlichen Gebäudenutzung, sondern sind sie allein der besonderen Nutzungsart aufgrund der betrieblichen Nutzung des Mieters geschuldet, hat der Mieter im eigenen Interesse für sich einen Nutzungsvorteil geschaffen, der als selbstständiges unbewegliches Wirtschaftsgut zu erfassen ist. Der Mieter muss dann das geschaffene Wirtschaftsgut aktivieren und die Kosten über die übliche Nutzungsdauer abschreiben. Der Mieter ist wirtschaftlich betrachtet dann der Eigentümer der Baumaßnahme, auch wenn nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen der Vermieter rechtlicher Eigentümer der von Mieter getätigten Einbauten bleibt.
    Das Wirtschaftsgut "Mietereinbau/-umbau" hat eine übliche Nutzungsdauer von 10 Jahren und wird linear abgeschrieben.


    Um eine "normale" Renovierung/Instandsetzung von Büroräumen scheint es hier meiner Meinung nach eher nicht zu gehen. Es sieht mir eher danach aus, dass eine ehemalige für Wohnzwecke genutze Etage für die Nutzung als Gewerberaum umgebaut und optimiert wird.


    Das muss in jedem Fall, am Besten durch einen Steuerberater, anhand aller Unterlagen geprüft werden.

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