Soweit ich informiert bin ist es unter gewissen Umständen möglich die Kosten für eine Unterkunft während dem Studium als Sonderausgaben geltend zu machen. Wie stellt es sich für folgenden Sachverhalt dar. Studierender zieht in die Stadt seiner Uni ins Studentenwohnheim. Zuvor war er in den USA für ein Austauschprogramm (wohnte dort zur Miete), hat aber seinen deutschen Wohnsitz bei den Eltern gemeldet. Ist es in diesem Fall also nicht möglich die Kosten für Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen?
Studierender macht seine Steuererklärung für die Studiums-Zeit, aber die Kosten für die Unterkunft werden als Sonderausgaben nicht anerkannt. Begründung: Die Mehraufwände für doppelte Haushaltsführung können nicht
berücksichtigt werden, weil am bisherigen Wohnort kein eigener Hausstand unterhalten wurde.
Vielen Dank
Unterkunft im Studium
- zu1u
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Ist es in diesem Fall also nicht möglich die Kosten für Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen?
Irgendwo musst du doch wohnen, und da du nur eine Wohnung hast, entstehen dir doch keine Mehrkosten.
MfG Günter