Hallo zusammen,
wie rechne ich den Allgemein strom ab bei Ministerwechsel. Bekomm leider von EON keine Zwischenabrechnung... darf ich das selbst errechnen nach KWH?
Hallo zusammen,
wie rechne ich den Allgemein strom ab bei Ministerwechsel. Bekomm leider von EON keine Zwischenabrechnung... darf ich das selbst errechnen nach KWH?
die frage ist jetzt eher, wie rechnest du den allgemeinstrom überhaupt um? ist ja in der regel nur ein zähler und dann umlegung nach pxt oder qm
glaube, das ist nicht die frage..
normalerweise lege ich ihn um auf qm. hab ja aber zum Auszugstermin keine Abrechnung. was dann?
oder lieg ich falsch?
gruß
Alex
oder lieg ich falsch?
Ja.
Du legst nach qm um, und abgerechnet wird dann Mietdauer A und Leerstand und Mietdauer B, also alles in Ordnung.
MfG Günter
Versteh ich auch. aaber der mieter, der auszieht, bekommt ja nicht erst zum abrechnungszeitpunkt die abrechnung, sondern zum auszugstermin. da habe ich aber keine abrechnung vom energieversorger.
was dann?
vielleicht steh ich auf der leitung...
vielleicht steh ich auf der leitung...
...aber ganz gewaltig.
aaber der mieter, der auszieht, bekommt ja nicht erst zum abrechnungszeitpunkt die abrechnung, sondern zum auszugstermin.
Wie soll das denn funktionieren
Der Mieter bekommt nach Ablauf des Jahres, dann wenn alle Kosten gebucht sind, die Abrechnung über seinen Anteil von X Monaten der Gesamtkosten.
MfG Günter
Vielen Dank,
warst mir eine Rießen Hilfe.
g.horn kann ich nur bestätigen: Die Abrechnung bekommt der Mieter erst wenn die Kosten für die Immobilie vorliegen.
Dafür gilt die 12 Monatsfrist für den Vermieter in dem die abrechnung vorzulegen ist.