Private Veräußerungsgeschäfte

  • [font='&quot']2009 habe ich Aktien gekauft und verkauft. Deren Angaben sollen ja aus der Erträgnisaufstellung in die
    „Privaten Veräußerungsgeschäfte“ übertragen werden. Beim Versuch der Eingabe werde
    ich aber daraufhin gewiesen, dass der Kauf vor dem 1.1.09 erfolgt sein müsse.
    Andernfalls gehören diese Anschaffungen zu den Kapitalerträgen. Also gehe ich zur
    KAP. Aber dort sehe ich keine Möglichkeit für die Eingaben aus der
    Erträgnisaufstellung. Wo bitte muss ich die Eingaben machen, ich seh's einfach nicht.




    [/font]

  • Hallo Lutz1632,


    schau Dir bitte einmal das Menü "Zinsen, andere Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte > Zinsen und andere Kapitalerträge" an. Hier findest Du im unteren Drittel die Angaben zu den Kapitalerträgen. Der erste Menüpunkt heisst dann "Steuerbescheinigungen".


    Gruß
    Tax-As

    • Offizieller Beitrag

    2009 habe ich Aktien gekauft und verkauft. Deren Angaben sollen ja aus der Erträgnisaufstellung in die
    „Privaten Veräußerungsgeschäfte“ übertragen werden


    Nein.


    In 2009 gekaufte und verkaufte Aktien dürfen nur in die Anlage KAP eingetragen, wenn das auf der Steuerbescheinigung der Bank bescheinigt wurde.


    Die Erträgnisaufstellung ist nur für vor 2009 gekaufte Aktien relevant.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • erst Mal, vielen Dank für Eure Antworten.



    1. Demzufolge brauche ich die Wertpapierposten nicht mehr
    einzeln aufzuführen, wie für 2008?


    2. Es wird nur die Zusammenfassung von der Steuerbescheinigung der Bank in die
    KAP übertragen?


    3. Habe ich nur in 2009 gekaufte und verkaufte Wertpap., ist die
    Erträgnisaufstellung eigentlich überflüssig?


    In welches Feld muss der Wert für KAP 12 (nicht
    ausgeglichener Verlusttopf sonstige) eingetragen werden?