Dienstreise ÖPN

  • Hallo ich machen gerade mit WISO 2009 (!) die EkST 2008 und wollte bei Dienstreisen Fahrktosten eintragen.
    Das Programm läßt jedoch keine Eintragung ÖPN zu. Wie gebe ich diese ein.
    Ich machen - aufgrund der hohen Parkgebühren bei meinem Kunden meine Dienstfahrten zu ihm immer mit ÖPN weil dies kostengünstiger ist als mit dem Dienstwagen zu fahren.


    Wie kann ich dies eingeben


    Danke
    Sabin

  • Hallo
    es handelt sich um Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer).
    Das Problem ist wieder aktuell.
    Jahrelang wurden jetzt die Dienstreisen mit ÖPN anerkannt obwohl ein Firmenwagen zur Verfügung gestanden hätte aber nicht genutzt wurde. Gund dafür: die Parkpätze sind wenige und die Kosten für die Stellpätze im Parkaus bei den Stamm-Kunden und beim AG sind so hoch, dass die Fahrt mit den ÖPN (inzwischen Abo-Monatkarte) günstiger kommt. Zudem kann die Fahrtzeit zur Vorbereitung der Meetings genutzt werden. (und weniger Stress). Kosten für Parken würde der AG nicht übernehmen.
    Neuer Sachbearbeiter beim Finanzamt stelle jetzt alles in Frage und erkennt die ÖPN-Kosten nicht an, da ein Firmenwagen dem AN zur Verfügung steht.
    Besteht denn eine Verpflichtung den Firmenwagen für Dienstfahrten zu nutzen wenn einer zur Verfügung gestellt wird.
    Ich kann mir sowas eigentlich nicht vorstellen?
    Sabs

    • Offizieller Beitrag

    Neuer Sachbearbeiter beim Finanzamt stelle jetzt alles in Frage und erkennt die ÖPN-Kosten nicht an, da ein Firmenwagen dem AN zur Verfügung steht.

    Rechtliche Grundlage?


    Besteht denn eine Verpflichtung den Firmenwagen für Dienstfahrten zu nutzen wenn einer zur Verfügung gestellt wird.

    Nein, ich kenne keine entsprechende gesetzliche Vorschrift.


    Es ist alles eine Frage des Nachweises. Ein Nachweis über die Kosten des ÖPN kann durch Vorlage der Abo-Monatkarte Ja wohl geführt werden. Also taggenau aufteilen und zuordnen. Ungenu8tzte Tage = Privatfahrten = nicht abziehbar. Und natürlich unterstellt, dass nicht bereits bei Entfernungspauschale ein Ansatz zum Tragen kommt, da Du ja schreibst " die Kosten für die Stellpätze im Parkaus ..... beim AG sind so hoch, dass die Fahrt mit den ÖPN (inzwischen Abo-Monatkarte) günstiger kommt. " Dann entsteht bei den Auswärtstätigkeiten ja kein zusätzlich abziehbarer Aufwand. Dann hätte der Sachbearbeiter m.E. richtig entschieden und nur falsch begründet, was letztlich unbeachtlich wäre.