Arbeit seit Ende 2008, Computerkauf Ende 2007 > "Rest"-Abschreibung für 2009/2010 möglich?

  • Hallo, ich habe mir vor meinem Job (seit Okt. 2008) einen Rechner gekauft (Kauf Ende 2007). Für 2008 habe ich (vereinfachend) keine Werbungskosten angegeben, da ich so oder so alle Steuern wiederbekommen haben, da ich nur für 3 Monate Gehalt bekommen habe. Der Rechner wird inzwischen auch für meinen Job genutzt und wurde auch in den letzten Jahren mehrfach aktualisiert (mit neuer Hard-/Software). Vor dem Job natürlich rein private Nutzung, inzwischen aber anteilige berufliche Nutzung.


    Jetzt gibt es ja grundsätzlich die Möglichkeit auch Computer - zumindest anteilig - als Arbeitsmittel abzuschreiben. Ich möchte ihn also für die restliche verbliebene Zeit (2009/2010) von den 3 Jahren Nutzungsdauer abschreiben. Ist das so möglich? Also im Prinzip als Kaufdatum 2007 angeben, mit Abschreibungsdauer 3 Jahre und dann nur für die verbleibende Nutzungsdauer, in der ich auch gearbeitet habe, die Abschreibung "durchführen"?


    Danke und Gruß
    TMPE