Kirchenaustritt

  • Guten Tag,
    kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:
    Ich bin im Juni 2001 aus der Kirche (röm./kath.,NRW) ausgetretten, habe aber bis Ende des Jahres weiterhin Ki.St. bezahlt.


    Bekomme ich das Geld wieder und wenn ja, wie mache ich das bzw. was muß ich im WISO angeben?


    Vielen Dank,
    T.Schlitzer

  • Hi,


    hier der Text aus der Sparbuch Hilfe.


    Sind Sie innerhalb des Jahres in die Kirche eingetreten, geben Sie bitte das Eintrittsdatum an, da die Kirchensteuerpflicht mit dem auf den Aufnahmeantrag folgenden Monat beginnt.


    Sind Sie innerhalb des Jahres aus der Kirche ausgetreten, geben Sie bitte das Ende der Steuerpflicht ein.


    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats der Austrittserklärung in


    Baden-Württemberg,
    Bayern,
    Niedersachsen,
    Rheinland-Pfalz und
    Saarland.
    In allen anderen Bundesländern endet sie mit Ablauf des Folgemonats.



    Leider ist hier NRW nicht eingetragen. Soll wohl heißen das die KiSt dort eine Jahressteuer ist.