hallo,
wer kann mir bei dem folgenden fall helfen:
ich besitze seit dezember 2001 eine eigentumswohnung mit einer wohn nutzfläche von 62,48qm.
der kaufpreis betrug inkl. grundanteil 180.000 dm. das grundstück hat 509qm. mein anteil beträgt 10.200 / 200.000.
frage:
- wie wird jetzt der abschreibungswert berechnet und wie hoch ist dieser?
- die fahrtkosten zur beichtigung, eintragungskosten und notarkosten wurden vom "wiso prg" mit in die abschreibung gerechnet. können diese punkte nicht einmalig und zu 100
ngesetzt werden?
vielen dank und gruß,
jim