Abschreibung

  • hallo,


    wer kann mir bei dem folgenden fall helfen:
    ich besitze seit dezember 2001 eine eigentumswohnung mit einer wohn nutzfläche von 62,48qm.
    der kaufpreis betrug inkl. grundanteil 180.000 dm. das grundstück hat 509qm. mein anteil beträgt 10.200 / 200.000.
    frage:
    - wie wird jetzt der abschreibungswert berechnet und wie hoch ist dieser?
    - die fahrtkosten zur beichtigung, eintragungskosten und notarkosten wurden vom "wiso prg" mit in die abschreibung gerechnet. können diese punkte nicht einmalig und zu 100
    ngesetzt werden?


    vielen dank und gruß,
    jim

  • - wie wird jetzt der abschreibungswert berechnet und wie hoch ist dieser?
    - die fahrtkosten zur beichtigung, eintragungskosten und notarkosten wurden vom "wiso prg" mit in die abschreibung gerechnet. können diese punkte nicht einmalig und zu 100 ngesetzt werden?


    Hallo Jim,


    dein Anteil am Grundstück beträgt demnach 180000DM/200.000*10.200=9.180,--DM.
    Der prozentualle Anteil des Grundstückes beträgt also 5,1% vom Kaufpreis.


    Du ermittelst die Anschaffungskosten insgesamt und ziehtst hiervon 5,1% ab. Das wäre die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.


    Zu den Anschaffungsnebenkosten führt das Sparbuch in der Hilfe folgendes zutreffend auf:
    Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die in Zusammenhang mit dem Erwerb des Objekts entstanden sind und nicht im Kaufpreis enthalten sind.
    Zu den Anschaffungskosten zählen also auch
    Anwaltskosten,
    Auflassungsgebühren,
    Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen sind,
    Beurkundungskosten des Kaufvertrags,
    Abbruchkosten,
    Vermittlungsprovisionen,
    Notarkosten,
    Eintragungskosten,
    Maklerkosten,
    Grunderwerbssteuer,
    Kanalanschlussgebühren,
    Telefonkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung angefallen sind und
    sonstige individuelle Anschaffungskosten
    Diese Nebenkosten sind ebenfalls nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden und das Gebäude aufzuteilen.


    Bei Eintragungsgebühren müßte unterschieden werden ob es die Eintragungsgebühren der Hypothek oder des Grundstückes ist.


    ciao

  • Zitat: >>dein Anteil am Grundstück beträgt demnach 180000DM[Kaufpreis]/200.000*10.200=9.180,--DM.
    Der prozentualle Anteil des Grundstückes beträgt also 5,1% vom Kaufpreis.
    Du ermittelst die Anschaffungskosten insgesamt und ziehtst hiervon 5,1% ab. Das wäre die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.<<


    M.E. kann das doch nicht stimmen. Der Grundstücksanteil am Kaufpreis ist doch nicht gleich dem Miteigentümeranteil (hier: 10.200/200.000), oder???


    Wie berechnet man denn nun den Anteil von Grund und Boden am Anschaffungspreis einer Eigentumswohnung?


    Wer weiß etwas darüber?


    Danke!
    Thorsten