Mahnung drucken nach Erhöhung der Mahnstufe

  • Hallo,


    ich habe schon einige Beiträge zum Thema Mahnungen gefunden, aber leider keine Lösung für mein Problem:


    Ich wollte eine "letzte Mahnung" ausdrucken, im Bereich "Finanzen -> Mahnungen". Den Dialog habe ich aber abgebrochen (= Mahnung nicht gedruckt), die anschließende Frage "Mahnstufe erhöhen" aber leider mit "ja" beantwortet (das war wohl ein Fehler).


    Das Problem ist nun, dass ich keinen Ausdruck der Mahnung habe, aber auch keine Möglichkeit die Mahnung auszudrucken (weil sie unter "Mahnungen" nicht mehr erscheint) oder den Mahnstatus manuell zurückzusetzen.


    Was tun?

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich hilft dir dieser Beitrag von khmCologne

  • Leider nicht, denn in der Mahnhistorie taucht diese Mahnung nicht auf.


    Nach meinen Erfahrungen mit anderen Mahnungen hat das Löschen von Einträgen in der Mahnhistorie auch keinerlei Auswirkungen auf andere Programmteile.

    • Offizieller Beitrag

    Wurde die Frage: 'Soll die Mahnstufe der Rechnung erhöht werden?' und damit versehentlich die letzte Erhöhung der Mahnungsstufe durchschritten, verfällt eine Wiederholung eines Ausdruck jeder Stufe der Mahnung. Die Mahnungen zur Rechnung verschwinden aus der Liste Mahnungen. Der Prozess der Mahnungsstufen wurde dadurch wie für ergebnislos beendet und gleichzeitig wurde die Rechnung unter > Rechnung > Eingabemaske > Zahlungstatus auf in Prüfung gesetzt. So sieht man in der Rechnungsliste alle Rechnungen, über die nun weiter entschieden werden muss. Dadurch erscheint die Rechnung nirgends in den Buchungen zur EÜR. Mit einer Durchsetzung einer Zahlung der Rechnung ist damit nie mehr zu rechnen.


    Wie kann man den Prozess der Mahnungsstufen von vorne wieder auslösen? :

    • Unter > Rechnungen > Details > Mahnungen > F 4 Mahnstatus > letzte Mahnungen löschen. (Bitte: Zuerst hier in der Mahnhistorie sich notieren wie und wann der Kunde angemahnt wurde, anschließend alle Mahnungen rückwärts von der höchsten zur niedrigsten Stufe löschen!)
    • Den Zahlungstatus von > in Prüfung auf > offen setzen und auf Okay.
      Die Frage: 'Soll die Rechnung als ausgedruckt markiert werden?' bejahen.
    • Unter > Finanzen > Mahnungen ist jetzt die Mahnung zur Rechnung wieder zu finden.
      Entweder

      • > F7 Seitenvorschau anklicken, prüfen ob Mahnungsstufe und Gebühr aktuell sind, ausdrucken oder mit F12 Schliessen öffnet sich die Frage 'Soll die Mahnstufe der Rechnung erhöht werden?' bejahen, prüfen und/oder ausdrucken.
        Hier wird mit der Mahnstufe auch die zugehörige Gebühr angepasst.
      • Oder statt > F7 Seitenvorschau anklicken, kann auch mit Rechtsklick auf die Mahnung in der Liste die Mahnung bearbeitet werden und andere Textbausteine können ausgewählt werden.
        Hier steigt die Mahngebühr nicht mit Änderung der Mahnungstextes.


    Zur Wiederholung das Entscheidende:
    Alle Mahnungen zur Rechnung müssen erst im F4 Mahnstatus gelöscht werden und
    dann muss der Zahlungstatus von > in Prüfung auf > offen gesetzt werden! Viel Erfolg

  • Ein Problem gibt es doch noch: Die betreffende Rechnung hatte zuvor den Status "Teilweise bezahlt", ich kann den Status aber nur auf "offen" setzen. Wähle ich "Teilweise bezahlt" aus, bekomme ich zwar ein Fenster mit der Teilzahlung angezeigt (das ich nur mit "Schließen" schließen kann), aber der Status springt danach wieder auf "Offen".

  • Da es anscheinend derzeit unmöglich ist, das Mahnverfahren für eine Rechnung mit Teilzahlung neu anzustoßen, muss ich hier nochmal anschließen:
    Kann ich irgendwie die Mahnungsvorlage benutzen und die Daten von Hand hinzufügen, um einen entsprechenden Brief manuell zu erstellen? (also ohne das interne Mahnwesen zu benutzen)

    • Offizieller Beitrag

    Es geht nicht über die Vorlage Mahnung. Schreibe einen Brief. Mit den dortigen Formatierungsmöglichkeiten kann man dasselbe erreichen. Alles andere macht keinen Sinn.


    Aber es macht Sinn daraufhinzuweisen, wie du schon festgestellt hat, dass teilweise bezahlte Rechnung nach 1. durchlaufenem Mahnzyklus nicht wieder in den Mahnzyklus eingebracht können.

  • Aber es macht Sinn daraufhinzuweisen, wie du schon festgestellt hat, dass teilweise bezahlte Rechnung nach 1. durchlaufenem Mahnzyklus nicht wieder in den Mahnzyklus eingebracht können


    Das kann ich so nicht nachvollziehen.
    MB nimmt unter ->Vorgänge ->Rechnungen die Statusänderun von "in Prüfung" nach "teilweise bezahlt" nicht an. Das scheint ein Programmfehler zu sein.


    Wenn die Rechnung aber auf "offen"gesetzt wird und unter ->Mahnungen bearbeiten die letzte Mahnung gelöscht wird, dann wird die Rechnung sehr wohl wieder in den Mahnzyklus (->Finanzen ->Mahnungen) mit aufgenommen und die Teilzahlung wird bei der Mahnung auch berücksichtigt.