Werbungskosten

  • In meiner Steuererklärung für 2001 konnte ich als Werbungskosten 30,- DM pauschal für Kontoführungsgebüren absetzen, mußte dies allerdings nochmal auf einer Anlage auflisten.
    Jetzt sitze ich an meiner Erklärung für 2000 und weiß nicht, ob ich die Pauschale hier in gleicher Höhe ansetzen kann.
    Muß die Angabe einer solchen Pauschale auf einer Anlage erscheinen, oder kann ich sie auch direkt in Anlage N eintragen?

  • Hi Julian


    den Betrag von 30 DM erkennt das FA so an. Egal ob auf der Anlage zusätzlich aufgeführt oder nicht, hauptsache ist, dass der Betrag von 30 DM in der Anlage N aufgeführt ist.


    Gruß