Guten Tag,
Zum Sachverhalt: Steuererklärung 2009, erstmals Betriebsrenter, noch keine 63 Jahre alt, deswegen Betriebsrente keine Versorgungsbezüge, sondern "normale" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Keine AG-Beiträge zur Zukunftssicherung, keine berufliche Tätigkeit, Bezieher von BfA-Rente. Minderung des Vorwegabzugs in WISO: 0 bei Eingabe "Betriebsrentner", FA: Kürzung des Vorwegabzuges um 16% der Betriebsrente unter Bezugnahme auf § 10, Abs.3 Nr. 2 bzw. Nr.1 in Verbindung mit §10 c Abs.3 Nr. 1 1 EStG. Günstigerprüfung ergab Regelung vor 2004.
Ich Interpretiere den § 10, Abs. 3 Nr 1 und auch 2 so, dass ein aktives Beschäftigungsverhältnis gegeben sein muss, zumal von "Arbeitnehmer" die Rede ist. Das Finanzamt springt in der Argumentation von Nr. 2 nunmehr zu Nr. 1. Ist meine Interpretation richtig?