Hallo!
Ich mußte rückwirkend zum 01.01.2007 das private KFZ in's Betriebsvermögen übernehmen.
Eigentlich hatte ich für die betr. Fahrtkosten via tatsächlicher Fahrzeugkosten das km-Geld berechnet und angesetzt.
Jetzt soll ich stattdessen die 1%-Regel anwenden.
Ich habe das so verstanden:
1) Der PKW wird mit dem aktuellen Wert (keine Abschreibung mehr) in das Anlagevermögen übernommen...
2) In WISO-Sparbuch kann man zum Bruttolistenpreis einen 1%-Wert ausrechnen lassen, der als Einnahme verbucht wird.
2a) Dieser Wert ist aber - und jetzt kommt der Teil, den ich noch nicht ganz verstanden habe- "gedeckelt". Heißt das, diese Einnahme kann max. so hoch sein, wie die gesamten Ausgaben, die man in dem Jahr für das KFZ (dann ja als Betriebsausgaben) getätigt hat? Oder davon wieviel Prozent?
-> Hieße das denn nicht aber auch, daß +-0 an Fahrtkosten entstehen könnten, obwohl man doch das ganze Jahr mit dem Auto dienstlich unterwegs war?
3) Berechnet WISO-Sparbuch (EÜR) diesen gedeckelten Wert auch automatisch, so wie die 1%-Regel, oder muß man das selber machen???
Danke für die hoffentlich zahlreichen Rückmeldungen!