Geschenke buchen

  • Hallo,


    ich gebe meinen Kunden gelegentlich eine Kleinigkeit mit ins Packet wenn die Lieferzeit sich verzögert hat. Diese Artikel muss ich dann ja irgendwie verbuchen. Es sind Artikel die ich bestellt habe und sonst auch verkaufe.


    Ich würde es ja als Geschenke bis 35 Euro verbuchen aber sie wurde ja nicht direkt für einen Kunden gekauft also gibt es da jetzt auch kein Bankkonto oder Kasse gegen das ich buchen kann.


    Ich habe auch schon Ware entnommen die ich dann selber jemanden Privat geschenkt habe oder privat nutze. Dieses habe ich dann 1000 an 8910 gebucht.


    Jette

    • Offizieller Beitrag

    Wieder einmal sei an die Nutzung der sehr komfortablen Suchfunktion des Forums erinnert. Diese bringt nach Eingabe des Suchstrings "geschenke *buchen" 22 Einträge, davon sind 21 sicherlich in der einen oder anderen Form hilfreich. Wenn nicht, melde dich gern noch einmal mit der in diesen Beiträgen nicht beantworteten Problematik.

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • ich gebe meinen Kunden gelegentlich eine Kleinigkeit mit ins Packet wenn die Lieferzeit sich verzögert hat. Diese Artikel muss ich dann ja irgendwie verbuchen. Es sind Artikel die ich bestellt habe und sonst auch verkaufe.

    Es wäre zu klären, ob dies überhaupt unter "Geschenke" fällt oder ob es sich nicht vielmehr um eine Zugabe i.S. der Zugabenverordnung (Werbegeschenk im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Kauf des Kunden) handelt. Diese Aufwendungen unterliegen nicht einer besonderen Aufzeichnungspflicht und können unmittelbar als Betriebsausgabe abgezogen werden.


    Zum Thema Geschenke gibt es im Übrigen in der MB-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung im Abschnitt Ausgabekategorien ein eigenes Kapitel Geschenke bis 35,00 EUR.


    Anstelle Kasse oder Bank könnte man das Verrechnungskonto verwenden. Eignet sich bestens in diesem Fall.

  • Burki
    Ich habe gesucht, aber ich werde in Zukunft hinschreiben das die Suche nicht das passende Ergebnis gebracht hat ;)


    KHMCologne


    Also Geschenk ist es dann nicht. Sondern ein Werbegeschenk. Welches Konto würdest du den da nehmen? 4655? Und dann übers Verrechnungskonto ziehen mit dem Einkaufswert? Die 4655 hat aber kein Steuersatz.

  • Ich muss meine bisherigen Antworten klarstellen:


    Die Zulagenverordnung gibt es nicht mehr. Es gilt nun nur noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).


    Wenn Du Ware, die Du bereits als Betriebsausgabe erfasst hast, nunmehr als Kunden-Beilage (für mich wäre dies eine Werbegeschenk und ich würde dies also der Werbung zuordnen) oder als "echtes" Geschenk beilegst, dann kannst Du dieses nicht mehr über ein Konto aus dem Bereich ->Finanzen ->Zahlungen Bank/Kasse aufzeichnen.


    In diesen Fällen kannst Du dann nur noch mit der (->Menüleiste ->Finanzen) ->Manuelle Buchung arbeiten und eine Umbuchung vom Wareneinkaufskonto auf Werbung oder Geschenk vornehmen.
    Ansonsten hättest Du die Betriebsausgabe doppelt erfasst, was Dich sicherlich freut, aber vermutlich nicht das Finanzamt.


    Bei der Warenbeilage solltest Du auch darauf achten, dass sie im angemessenen Verhältnis zum gekauften Gegenstand steht. Es dürfte schwerlich angemessen sein, einem Kunden der für eine elektrische Zahnbürste, die Bürsten kauft, die dazu passende elektrische Zahnbürste als (Werbe-)Geschenk beizulegen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()