Hallo,
seit der Umstellung auf Kaufmann 2011 wird nicht mehr die MWSt ausgewiesen wenn bei den Kundenstammdaten das Feld "inklusive MWSt" nicht angehakt wurde. Mache ich hierbei einen Gedankenfehler ?? Auf jeden Fall steht immer im Rechnungsformular >>> Umsatzsteuer wird aufgrund § 19 UStG nicht erhoben".
Gruß Rocky53
Ausweisung der MWSt in Rechnungen
- rocky53
- Erledigt
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Kannst Du eine Rechnung mal hier als Bild anhängen?
Zu §19 sei gesagt: Die Umsatzsteuer ist in Deinen Verkaufspreisen enthalten, sie wird lediglich nicht ausgewiesen! Du solltest diesen Passus ändern auf "Gem. §19 UStG entfällt der Ausweis der Mehrwertsteuer"
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Hallo, bei Privatkunden muss die MWSt nicht ausgewiesen werden, soll nur bei den gewerblichen Kunden ausgewiesen werden. Nun hat Buhl die Kundennummern geändert und nach Privat und Gewerbe eingerichtet. Aber trotzdem bleibt der Spruch vorhanden.
Bild einer Rechnung dabei. -
Hallo,
zuerst mal: bist Du denn Kleinunternehmer nach §19? Falls ja:
Die Mehrwertsteuer ist in allen Beträgen enthalten, wird nur nicht ausgewiesen. Das heißt, der Satz auf Deiner Rechnung wäre zu ändern und das Problem wäre behoben (s. mein vorheriger Post).Falls Du KEIN Kleinunternehmer bist, müssen Deine Systemeinstellungen geändert werden.
Kannst Du diese Info bitte noch nachreichen?
Danke,
Manuel -
Hallo, bin Kleinunternehmer aber wenn eine Rechnung an Gewerbetreibene geht muss doch die MWSt ausgewiesen werden oder ??
Vielleicht ist es auch das Problem, da Kaufmann mit der neuen Version 3 Arten von Kunden kennt. 1. Privat (preis immer inkl. Steuer), 2. Gewerbe (preise immer ohneSteuer) und 3. alle Kunden (mit Steuer). Die Artikelpreise sind immer inkl. Steuer vielleicht sollte das geändert werden.Gruß Jens
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Wenn Du die Mehrwertsteuer ausweist, musst Du sie auch abführen. Wenn Du Kleinunternehmer bist, dann kommen nur und ausschließlich die Bruttopreise auf die Rechnung. Dafür kann (muss aber nicht) der Hinweis auf die Rechnung "Gem. §19 UStG entfällt der Ausweis der Mehrwertsteuer".
Hintergrund: Wenn Du dem Finanzamt sagst, dass Du Kleinunternehmer sein möchtest, dann machen die folgende Rechnung auf: Geringe Umsätze, geringe Steuern. Hoher Aufwand. Also kommt das FA zu dem Entschluß, dass Du keine Umsatzsteuer abführen musst. Im Gegenzug dazu darfst Du aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Unabhängig davon bezahlst Du aber trotzdem die Vorsteuer und kassierst die Umsatzsteuer. Nur abgeführt wird beides nicht (unter dem Hinweis "Kleinunternehmer").
Das ist übrigens auch der Grund, warum ein Unternehmen ungern bei Kleinunternehmern einkauft: die Vorsteuer kann nicht gezogen werdenWenn Du jetzt TROTZ Kleinunternehmerschaft eine Steuer ausweist, dann musst Du sie auch abführen. Nicht als normale Umsatzsteuer, sondern als zu unrecht eingetriebene Steuer (das heißt im Gesetz anders, fällt mir aber gerade nicht ein. Ich reiche das gerne nach, wenn's interessiert).
Zum Abschluß bleibt zu sagen: Du bist Kleinunternehmer, also berechnest Du nur Bruttopreise. Du weist keine Umsatzsteuer aus. Auch nicht in der Art "in dem Betrag sind X% USt enthalten". Nichts in dieser Art. STATTDESSEN schreibst Du auf alle Deine Rechnungen (egal ob Privat- oder Gewerbekunde) den Satz "Gem. §19 UStG entfällt der Ausweis der Mehrwertsteuer."
Damit wissen die Gewerbekunden, was Sache ist, und für Privatkunden macht es keinen Unterschied. -
Hallo Manuel, alles klar und auch verstanden. Steuerrecht und Buchhaltung ist für einen ungelernten des Faches schwierig.
Danke nochmals.Gruß Jens